Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Bezeichnung  der  Stellen.

Angabe

bei  den  für  Militäranwärter
  nicht
ausschließlich  bestimmten
  Stellen,

in  welchem  Umfange
  dieselben

 

vorbehalten  sind.

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zurichten  sind,
wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die  Anstellung
  gewünscht  wird.

Bemerkungen.

 

XVI.  Fürstliches  Amtsgericht  zu
Arnstadt:
Gerichtsschreiber,
Gerichtsschreibergehülfe,
Kopist,
Lohnschreiber,
Gerichtsvollzieher,
Gefangenmeister  und  Kastellan,
Gerichtsdiener,
Beidiener.
XVII.  Fürstliches  Amtegericht  zu
Behren:
Gerichtsschreiber,
Gerichtsschreibergehülfe,
Kopist,
Lohnschreiber,
Gerichtsvollzieher,
Gerichtsdiener  (zugleich  Gefangen.
wärter),
Beidiener.
XVIII.  Zuckersabrik  zu  Ebeleben:
Steueraufseher,
Diätarische  Hülfsanfseher.

XVII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt

In  allen  Oienstzweigen  und  bei  allen
Behörden  außer  bei  der  Ministerial!
abtheilung,  bei  welcher  die  auswärtigen
  Angelegenheiten  bearbeitet  werden:

Kanzlisien,  Kopisten,  ständige  Hülfsschreiber.

In  allen  Dienstzweigen  und  bei  allen
Behörden:
a)  Kastellane  und  Hausmeister,  Diener,
Beidiener  und  Boten,  Exekntoren:
ferner

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zur  Pälste.

lste.

—:

zur  Hi

 

In  der  Regel  das  Fürst
liche  Ministerium  zu
Sondershansen.

 

 

Fürstliches  Ministerium
in  Rudolstadt.

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Die  reigeschriebenen  Liürn

werden  bei  dem  fürnlichen
Ministerium  Krihrt.