Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

                                           — 428 — 
Anlage 1. 
  
                               Muster einer Bekanntmachung'), 
betreffend die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner (§§ 145 ff. des Ver- 
sicherungsgesetzes für Angestellte). 
Die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner für die Angestelltenversicherung 
findet statt: 
für die Arbeitgeber? 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
am (vom den bis 
den )*) von —.— Uhr Mittags bis —— Uhr — —mittags, 
für die Angestellten 
am (vom „den bis 
den ) von — Uhr — . . mittags bis Uhr mittags, 
  
für den Wahlkreis umfassend 
  
  
  
Gewählt wird: 
für Stimmbezirk A (§ 17 Abs. 2 der Wahlordnung) in 
  
  
für Stimmbezirk B in 
  
  
für Stimmbezirk C in 
  
  
Es sind zu wählen Vertrauensmänner und ——.— Ersatzmänner. 
[/) Die Vertrauens- und Ersatzmänner werden je zur Hälfte aus den versicherten Angestellten, die 
nicht Arbeitgeber sind, und aus den Arbeitgebern der versicherten Angestellten gewählt. 
  
  
1) Diese Bekanntmachung ist mindestens zweimal in dem für die amtlichen Bekanntmachungen der unteren Verwaltungs. 
behörde bestimmten Blatte zu erlassen. Zwischen der ersten Bekanntmachung und dem Wahltag (beziehungsweise dem ersten Wahltag) 
muß eine Frist von mindestens sechs Wochen liegen. 
„) Die Wahlen können auch zu gleicher Zeit stattfinden. 
2) Die Klammer bedeutet, daß die untere Verwaltungsbehörde bestimmen kann, ob die Stimmabgabe an einem Tage oder 
an mehreren Tagen stattfinden soll. Die untere Verwaltungsbehörde kann unter den mehreren Fassungen wählen. 
*) Die in Klammern [I stehenden Ausführungen können gestrichen werden, wo ein Bedürfnis für eine eingehendere Be- 
lehrung nicht besteht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.