Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

6.  Schweiz.

—  Jan.  (Zürich).  Die  vom  Gr.  Rathe  zur  Prüfung  der  Rechtspflege,

20.

insbesondere  des  so  hart  angegriffenen  Obergerichts,  niedergesetzte
Commission  urtheilk  fast  einstimmig,  daß  die  den  Gerichten  im  allgemeinen
  gemachten  Vorwürfe  der  Corruption  und  Parteilichkeit  unbegründet
  sein.  Die  Stimmung  im  Publikum  bleibt  inzwischen  und
nicht  ohne  Grund  eine  gegen  den  Obergerichtspräsidenten  Ullmer,
den  Hauptangeklagten,  äußerst  gereizte.

„  (Genf).  Es  zeigen  sich  Anfänge  einer  neuen  Parteibildung,
indem  sich  die  bish.  radicale  Partei  Fazy's  zu  spalten  scheint:  auf
der  einen  Seite  scheiden  sich  die  sog.  Freidenker  von  ihr  aus  und
treten  selbständig  auf,  während  auf  der  andern  die  Ultramontanen
sich  von  ihren  bisherigen  Verbündeten  loszulösen  beginnen.  Gleichzeitig
  tritt  die  Arbeiterfrage  immer  mehr  in  den  Vordergrund:  gegenüber
  dem  internationalen  Arbeiterbunde  treten  auch  die  Arbeitgeber
in  einen  Verein  zusammen.

„  (Zürich).  Die  Achionspartei  erläßt  mit  Rücksicht  auf  die  bevorstehende
  Volksabstimmung  ein  Manifest,  um  dem  Volke  die  demokratische
  Bedeutung  der  Revision  durch  einen  Verfassungsrath  klar

zu  machen:

„An  der  Spitze  unserer  Forderungen  steht  der  Ausbau  der  Volksherrschaft,

die  Beiziehung  des  Volks  zur  gesetzgeberischen  Thätigkeit,  das  Referendum

und  die  Initiative.  Das  Referendum  ist  die  wahre  Verwirklichung  dessen,
was  schon  den  Volksmännern  von  1830  vorschwebte:  eine  Berichterstattung
an  das  Volk.  Es  ist  die  verfassungsmäßige  Verpflichtung  der  Gesetzgeber,

die  Gesetze  und  alle  tief  in  das  Volksleben  eingreifenden  Beschlüsse  zu  Handen

des  Volks  zu  beleuchten,  und  sie  einer  Volksabstimmung  mit  Ja  und  Nein,
sei  es  in  den  Gemeinden,  sei  es  in  größeren  Kreisen,  zu  unterbreiten.  Es
ist  das  verfassungsmäßige  Recht  des  Volks,  diese  Vorlagen  in  freiester  Weise
zu  prüfen,  zu  besprechen  und  darüber  zu  entscheiden.  Die  Initiative  ist  die
selbstthätige  Einleitung  neuer  gesetzgeberischer  Acte  und  öffentlicher  Schöpfungen
  durch  Antragstellung  von  Volkswegen.  Sir  ist  das  Recht  einer  verfassungsmäßig
  zu  bestimmenden  Zahl  von  Activbürgern,  die  Prüfung  und