Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

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(Nr. 4194.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Königreichs der Niederlande für 
die Kolonie Curagao zur revidierten Berner internationalen Urheberrechts- 
übereinkunft vom 13. November 1908. Vom 22. März 1913. 
N% einer Mitteilung der Schweizerischen Regierung ist das Königreich der 
Niederlande für die einen Teil von Niederländisch Westindien bildende Kolonie 
Curacao der am 13. November 1908 zu Berlin geschlossenen revidierten Berner 
Ubereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Reichs-Gesetzbl. 
1910 S. 965) beigetreten. 
Als Tag des Beitritts ist der 1. April 1913 festgesetzt worden. 
Der Beitritt ist unter den gleichen, in Gemäßheit von Artikel 25 Abs. 3 
der Ubereinkunft gemachten Vorbehalten erklärt worden, wie derjenige des König- 
reichs der Niederlande selbst (Reichs-Gesetzbl. 1912 S. 551). 
Berlin, den 22. März 1913. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Lehmann. 
  
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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