Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

— 1594 
a) über den Limfjord (Oddesund Nord— 
Oddesund Syd und Nykjebing paa 
Mors—Glyngere); 
b) über den Kleinen llille] Belt (Fredericia— 
Strib) 
e) über den Großenlsstorel Belt(Nyborg-Korsor); 
d) über den Oresund (Helsinger—-Helsingborg 
und Kopenhagen [Kjebenhavn—Malmo; 
— wegen der Dampffährenverbindung 
Kopenhagen-Malmo siehe unter B. II. 5) 
c) über den Masnedsund (Masnedo —Ore- 
hoved); 
s) zwischen Gjedser und Warnemünde; — 
wegen dieser Dampffährenverbindung 
siehe unter B. I. 4; 
aber mit Ausschluß- 
der von der Südfünenschen Eisenbahn- 
Gesellschaft betriebenen Staatsbahn- 
strecke Nyborg—Faaborgz; 
der von der Vejle-Give Eisenbahn-Ge- 
sellschaft betriebenen Staatsbahnstrecke 
Vejle-Give und 
der Dampfschiffstrecke Korser—Kiel. 
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende 
Privateisenbahnstrecken: 
a) Orehoved—Gjedser; 
b) Aalestrup—-Viborg; 
c) Soro—Vedde. 
B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit- 
betrieb auswärtiger Derwaltungen befinden. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
3. Die von den Königlich Preußischen Staats- 
bahnen betriebene Strecke von der deutsch- 
dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup. 
4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich 
Mecklenburgischen Staatsbahnen betriebene 
Dampffährenverbindung Gjedser— Warne- 
münde. 
[II. Schwedischer Verwaltungen. 
5. Die von den dänischen Staatseisenbahnen 
gemeinschaftlich mit den schwedischen Staats- 
eisenbahnen betriebene Dampffährenstrecke 
zwischen dem Freihafen Kopenhagen und 
Malme. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die 
von dänischen Verwaltungen im Ausland betrieben 
sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 141. 
Schweden, Ziffer 49. 
Frankreich. 
A. Von französischen Derwaltungen betriebene 
Bahnen und Bahnstrecken. 
Die Linien von allgemeiner Bedeutung: 
1. Der Nordbahn. 
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung 
der Kon nessonäreer betriebenen Linien, nämlich 
der Linie von Wassy nach Saint-Dizier 
und der Lokalbahnlinien des Departements 
der Ardennen (Carignan nach Messempré, 
Monthermé nach Monthermé [Laval-Dieu!]) 
Vrigne- Meuse nach Vrigne aux- Bois), von 
kambervillers nach Charmes, von Igney- 
Avricourt nach Blämont und Cirey. 
3. Der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, einschließ- 
lich der für Rechnung der Konzessionäre 
betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille 
und derjenigen von Arles nach Saint-Louis. 
4. Der Orléansbahn. 
Der Südbahn. 
6. Der Staatsbahnen, einschließlich der für 
Rechnung des Departements Indre-et-Loire 
betriebenen Lokalbahn von Ligré-Rivieère nach 
Richelien. 
Der beiden Ringbahnen von Paris, ein- 
schließlich der strategischen Linie von Va- 
lenton nach Massy-Palaiseau. 
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