— 1594
a) über den Limfjord (Oddesund Nord—
Oddesund Syd und Nykjebing paa
Mors—Glyngere);
b) über den Kleinen llille] Belt (Fredericia—
Strib)
e) über den Großenlsstorel Belt(Nyborg-Korsor);
d) über den Oresund (Helsinger—-Helsingborg
und Kopenhagen [Kjebenhavn—Malmo;
— wegen der Dampffährenverbindung
Kopenhagen-Malmo siehe unter B. II. 5)
c) über den Masnedsund (Masnedo —Ore-
hoved);
s) zwischen Gjedser und Warnemünde; —
wegen dieser Dampffährenverbindung
siehe unter B. I. 4;
aber mit Ausschluß-
der von der Südfünenschen Eisenbahn-
Gesellschaft betriebenen Staatsbahn-
strecke Nyborg—Faaborgz;
der von der Vejle-Give Eisenbahn-Ge-
sellschaft betriebenen Staatsbahnstrecke
Vejle-Give und
der Dampfschiffstrecke Korser—Kiel.
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende
Privateisenbahnstrecken:
a) Orehoved—Gjedser;
b) Aalestrup—-Viborg;
c) Soro—Vedde.
B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit-
betrieb auswärtiger Derwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
3. Die von den Königlich Preußischen Staats-
bahnen betriebene Strecke von der deutsch-
dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup.
4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich
Mecklenburgischen Staatsbahnen betriebene
Dampffährenverbindung Gjedser— Warne-
münde.
[II. Schwedischer Verwaltungen.
5. Die von den dänischen Staatseisenbahnen
gemeinschaftlich mit den schwedischen Staats-
eisenbahnen betriebene Dampffährenstrecke
zwischen dem Freihafen Kopenhagen und
Malme.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die
von dänischen Verwaltungen im Ausland betrieben
sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 141.
Schweden, Ziffer 49.
Frankreich.
A. Von französischen Derwaltungen betriebene
Bahnen und Bahnstrecken.
Die Linien von allgemeiner Bedeutung:
1. Der Nordbahn.
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung
der Kon nessonäreer betriebenen Linien, nämlich
der Linie von Wassy nach Saint-Dizier
und der Lokalbahnlinien des Departements
der Ardennen (Carignan nach Messempré,
Monthermé nach Monthermé [Laval-Dieu!])
Vrigne- Meuse nach Vrigne aux- Bois), von
kambervillers nach Charmes, von Igney-
Avricourt nach Blämont und Cirey.
3. Der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, einschließ-
lich der für Rechnung der Konzessionäre
betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille
und derjenigen von Arles nach Saint-Louis.
4. Der Orléansbahn.
Der Südbahn.
6. Der Staatsbahnen, einschließlich der für
Rechnung des Departements Indre-et-Loire
betriebenen Lokalbahn von Ligré-Rivieère nach
Richelien.
Der beiden Ringbahnen von Paris, ein-
schließlich der strategischen Linie von Va-
lenton nach Massy-Palaiseau.
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