44. bei Szczakowa bis Granica und
die in der Richtung nach Rußland be—
triebenen Strecken von der österreichisch-
russischen Grenze:
45. bei Brody bis Radziwilöw.
46. bei Podwoloczyska bis Woloczysk.
7. bei Nowosielitza bis Nowosielitza.
III. Rumänischer Verwaltungen.
Die von den Süd-West-Bahnen betriebene
und von den Königlich Rumänischen
Staatseisenbahnen mitbetriebene Strecke
von der rumänisch-russischen Grenze:
48. bei Ungheni bis Russisch Ungheni.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken,
die von russischen Verwaltungen im Ausland be-
trieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 100, 101, 102, 103, 101.
Osterreich, Ziffer 58, 50. 00.
Rumänien, Ziffer 2 2.
Serbien.
A. Don serbischen Verwaltungen betriebene
Bahnen und Bahnstrecken.
1. Königlich Serbische Staatseisenbahnen, mit
Ausnahme der Kleinbahnen Cuprija-Ravna-
Reka und Cicevac—Sv. Pitar.
B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder
Mitbetrieb auswärtiger Derwaltungen befinden.
2. Die von den Königlich Ungarischen Staats-
eisenbahnen betriebene Strecke von der un-
garisch-serbischen Grenze Mitte Save-Brücke
1 Beograd (Belgrad).
Aumerkung. Betreffend die Bahnstrecken,
welche von serbischen Verwaltungen im Ausland
betrieben sind, ist zu vergleichen:
Bulgarien, Ziffer 2.
Schweden.
A. Von schwedischen Verwaltungen betriebene
Strecken.
« I. Normalspurbahnen.
1. Schwedische Staatseisenbahnen, mit Aus-
nahme der von denselben betriebenen Strecke
200
—.."
Luleä-Riksgränsen mit den Abzweigungen
Gellivare—-Malmberget und Gellivare— Kos-
kullskulle), jedoch einschließlich der Dampf-=
fährenverbindungen:
a) über den Oresund zwischen Malmö und
Kopenhagen — siehe unter B. I. 49;
b) über die Ostsee zwischen Trelleborg und
Saßnitz — siehe unter B. II. 50.
(Atvidaberg—Bjärka-Säby Eisenbahn, siehe
Ostra Central Eisenbahn.)
2. Bergslagernas Eisenbahnen und die im Be-
triebe derselben stehende Lödöse—Lilla-Edets
Eisenbahn.
Börringe-Ostratorps Eisenbahn.
Boräs Eisenbahn.
Voräs-—Alfvesta Eisenbahn.
Dala-Hälsinglands Eisenbahn.
Dalslands Eisenbahn.
Frövi—Ludvika Eisenbahn, ausschließlich der
im Betriebe derselben stehenden Storä-
Guldsmedshyttans und Bänghammar—Klo-
tens Eisenbahnen.
9. Gäfle— Dala Eisenbahn.
10. Göteborg —Boräs Eisenbahn.
11. Hälsingborg - Häßleholms und Klippan-
Eslöfs Eisenbahnen.
12. Härnösand-Sollefteä Eisenbahn.
13. Käflinge—- Barsebäcks Eisenbahn.
14. Kalmar Eisenbahn.
15. Karlskrona—Bärsö Eisenbahn.
16. Kristianstad-- Häßleholms Eisenbahnen.
17. Landskrona und Hälsingborgs Eisenbahnen.
18. Landskrona— Käflinge Eisenbahn.
1) Auf den von den schwedischen Staatseisenbahnen
betriebenen Strecken von der schwedisch- norwegischen
Grenze bis Charlottenberg und von der schwedisch= nor-
wegischen Grenze bis Storlien wird der Zugdienst von
den norwegischen Staatsbahnen besorgt.
2) Auf der von den norwegischen Staatsbahnen be-
triebenen Strecke von der norwegischeschwedischen Grenze
bis Kornsjö wird der Zugdienst von d.r Dalslands Eisen.
bahn besorgt.
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