Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1862. (39)

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Beilage  C.
(zu  8.  14:  Aufnahmebedingungen.)

I.  Bei  der  Aufnahmeprüfung  für  die  erste  Klasse  der  polytechnischen  Schule  wird

verlangt:

a)  Algebra  bis  zu  den  Gleichungen  zweiten  Grads  einschließlich;  Uebung  im
Gebrauch  der  Logarithmen.

b)  Geometrie  und  Stereometrie.

Jp)  Hauptsätze  der  ebenen  Trigonometrie.

4)  Vertrautheit  mit  der  Formenlebre  der  französischen  Sprache,  richtige  Uebersetzung
  eines  nicht  zu  schweren  Thema's  aus  dem  Deutschen  in's  Französische.

e)  Uebung  im  deutschen  Styl,  zu  erweisen  an  einem  Aufsatz  über  ein  gegebenes
Thema.

f)s  Bekanntschaft  mit  den  Hauptperioden  und  den  Hauptbegebenbeiten  der  Geschichte.


8)  Kenntniß  der  Grundzüge  der  mathematischen,  physischen  und  politischen  Geographie.


)  Uebung  im  geometrischen  (Linear-)  und  Freihandzeichnen.

4.Flür  die  Aufnahme  in  die  Handelsklasse  tritt  an  die  Stelle  der  unter  I.  a)—e)

aufgeführten  Prüfungsgegenstände  die  Forderung:
Uebung  im  Zahlenrechnen  (einschließlich  der  Decimalbrüche),  unter  besonderer
Berücksschtigung  kaufmännischer  Berechnungen.
Auck  bildet  die  unter  h)  aufgeführte  Uebung  im  Zeichnen  keine  Aufnahmebedingung.
Die  übrigen  Bedingungen  d)—8)  dagegen  bleiben.

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Gedruckt  bei  G.  Hafselbrink.