Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

Dritte Anlage zum Etatsgesetze. 
  
Besoldungsetat 
für das 
Direktorium der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte 
auf das Rechnungsjahr 1913. 
  
  
  
  
Betrag 
S. für das 
Titel. Ausgabe. Rechnungsjahr 
1913. 
Mark. 
1.Präsident 14 000 bis 17 000 Mark Gehalt. 
Der Präsident hat Anspruch auf Dienstwohnung und erhält 
bis zu ihrer Fertigstellung eine Mietentschädigung von jähr- 
lich 4500 Mark. Wohnungsgeld II des Tarifs. 
4 Mitglieder des Direktoriums je 8000 bis 12 000 Mark Gehalt 50 000 
Wohnungsgeld II des Tarifs. 
2. Mietentschädigung und Wohnungsgeldzuschüssie . .. 11220 
3. Pensionen, Witwen= und Waisengelerr . . . . . .. — 
Summe . ... 61220 
  
  
48“
	        
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