(Nr. 4161.) Bekanntmachung, betreffend den Austritt der Südafrikanischen Union aus dem
Verbande der Internationalen Übereinkunft über Maßregeln gegen die Ein-
schleppung und Verbreitung der Pest vom 19. März 1897 (Reichs-Gesetzbl.
1900 S. 43), und aus dem Verbande der Internationalen Übereinkunft
über Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber vom 3. Dezember 1903
(Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 425). Vom 8. Januar 1913.
Die Königlich Großbritannische Regierung hat der Regierung der Französischen
Republik mitgeteilt, daß die Regierung der Südafrikanischen Union aus dem Ver-
bande der Internationalen Übereinkunft über Maßregeln gegen die Einschleppung
und Verbreitung der Pest vom 19. März 1897 und aus dem Verbande der
Internationalen Übereinkunft über Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelb-
fieber vom 3. Dezember 1903, ausgetreten ist.
Berlin, den 8. Januar 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Koerner.
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.