II. Die Reorganisation des preußischen Staates. 449
zugewiesenen Ressort selbständig und verantwortlich leitet. Die
gesamte Finanzverwaltung, die durch die Zusammenlegung der
verschiedenen Generalkassen in eine zentralisiert wird, führt der
Finanzminister. Von diesen fünf Zentralstellen ressortieren die
von Oberpräsidenten geleiteten Provinzen, zu denen die Amts-
bezirke der nun als „Regierungen“ bezeichneten alten Kriegs-
und Domänenkammern, denen die richterlichen Befugnisse vollends
genommen wurden, nach geschichtlichen und geographischen Ge-
sichtspunkten zusammengelegt wurden. Hinfort geht die Regie-
rung, so faßt Stein selbst in der Einleitung der Verordnung
die durch sie herbeigeführten Aenderungen zusammen, aus von
einem dem Staatsoberhaupte unmittelbar untergeordneten
obersten Punkte, von dem nicht bloß das Ganze übersehen,
sondern auch kräftig auf die Administration unmittelbar ein-
gewirkt werden kann. Eine möglichst kleine Zahl oberster
Staatsdiener steht an der Spitze einfacher, nach Hauptver-
waltungszweigen natürlich abgeteilter Behörden. Im genanesten
Zusammenhang mit dem Regenten leiten sie die Geschäftszweige
nach dessen ihnen erteilten Befehlen selbständig und selbstthätig
mit voller Verantwortlichkeit, und wirken so auf die Admini-
stration der unteren, in gleicher Art gebildeten Behörden ein.
Aber Stein dachte noch weiter. „Die Nation erhält,"
schloß er die Einleitung, „eine ihrem wahren Besten und dem
Zweck angemessene Teilnahme an der Regierungsverwaltung,
indem dem ausgezeichneten Talent in jedem Stand und Ver-
hältnis Gelegenheit eröffnet wird, zum Besten der Verwaltung
davon Gebrauch zu machen, und indem neu angeordnete Stände
des Reiches und deren Repräsentanten zu Beratungen allein
oder gemeinschaftlich mit Staatsdienern zugezogen werden,
ersteres in verfassungsmäßig gebildeten ständischen Versamm-
lungen, letzteres in den untergeordneten Behörden des Staates.
Die Ausbildung der Nation wird so gefördert, Gemeingeist
geweckt und die ganze Geschäftspflege einfacher, kräftiger und
weniger kostbar.“
Prutz, Preußische Geschichte III. 29