672
Tarif.
3
Nr.
Gegenstand der Besteuerung
vom
Hun-
dert
Steuersatz
vom
Tau-
send
Mark
Df.
Berechnung
der Stempelabgabe
A. Gesellschaftsverträge.
Beurkundungen von Gesellschaftsver-
trägen, wenn sie betreffen:
a) die Errichtung von inländischen Aktien-
gesellschaften oder Kommanditgesell-
schaften auf Aktien sowie die Erhöhung
des Grundkapitals solcher Gesellschaften
in der Form von Verträgen oder Be-
schlüsen ... ....
4½%
des Grundkapitals oder des Betrags
der Erhöhung dieses Kapitals zu-
züglich des Betrags, um den der
Neunwert der das Grundkapital
oder die Kapitalerhöhung bilden-
den Aktien durch den Betrag
überschritten wird, für welchen
sie von den ersten Erwerbern
(Gründern, Aktionären, Ubernahme-
konsortien usw.) übernommen wer-
den. Sind die Aktien nicht gegen
Barzahlung übernommen, so tritt
an Stelle des bezeichneten Wertes
der Gesamtwertder Gegenleistungen
(Sacheinlagen). Werden Genuß.
scheine oder ähnliche Wertpapiere
gegen Entgelt ausgegeben, die sich
nicht als Aktien oder als Renten-
oder Schuldverschreibungen (Tarif-
nummer 2) darstellen, aber zum
Bezug eines Anteils an dem Ge-
winn oder dem bei der Liquidation
erzielten Uberschusse berechtigen, so
erhöht sich der der Versteuerung
zugrunde zu legende Wert um den
Wert der Gegenleistungen.