Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

  
  
  
  
  
  
12. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2 4 
Steuersatz or 
Berechnung 
Gegenstand der Besteuerun 
egens t ß En.Dn der Stempelabgabe 
dert send! Mark Df. 
Versicherungen. 
Beurkundungen über die Jahlung des Ent- 
gelts (Vrämien, Beiträge, Vor- oder Nach- 
schüsse, Umlagen) für die Ubernahme von # 
Versicherungen, welche im Inland befind- 
liche Gegenstände betreffen oder mit Per- 1 
sonen abgeschlossen sind, die im Inland 
ihren Wohnsitz oder dauernden Aufent- l 
halt haben: 
A. bei der Feuerversicherung Gersicherung 
gegen Brand, Explosion oder Blitz- 1 
gefahr und dergleichen), soweit sie betrifft 
1. bewegliche Gegenstände, bei Versiche- 
rungen « 
a) von einjähriger oder mehr als ein- der Versicherungssumme, und zwer 
jähriger Dauer in absafungen) Mark 
u la von 15 ar 
für jedes Jahr * — W/100 — — für je 1 000 Nork, 
b) von kürzerer Dauer zu 1lb von O,ous Mark (d. h. 1 
für jeden Monatt . ... — 6/190907 — — 4 eineisn ben g5 
2. unbewegliche Gegenstände, bei Ver- I 
sicherungen 
a) von einjähriger oder mehr als ein- der Versicherungssumme, und zwer 
I#eriger Dauer « «««":,«;3«5»M 
für jedes Jar ieem 
b) von kürzerer Dauer T zu 2b von u0%% Amt.r Wer 
1 — — — ür je a 
für jeden Monat 200 oder einen Bruchteil dieser Beträge. 
Im Falle zu 1a und 2a gilt jeder Die Abgabe ist für den Jeitrau- 
Bruchteil des zweiten oder ferneren Jahres z berechnen, auf den die Jahlun 
als volles Jahr, im Falle zu lb und 2b 6s Versscherungsentgelts ssch bezier- 
jeder Bruchteil eines Monats als voller 
Monat. 
I 
BbeiderEmbruchsdtebstahliunb Glas. « 
versicherung ........... 10 — — des gezahlten Entgelts (Barpränt: 
in ##stufungen! von 8 „10 Mark fi: 
e ark oder einen Bruchteil diess 
C. bei der Transportversicherung, und zwar Slemurr hreil die 
des gezahlten Entgelts (Barprämie!l 
1. bei der Kasko- und Bauristkenver. „ in Abstufungen 8 é 2 * 
„pre ...... ..J,— — — Nart glar u i00 Mark, zu C2 ver 
4t10 Mark für je 10 Mark oder 
bei sonstigen Versicherungen * 1 — — lEEinen Bruuchteil dieses Betrags. 
 
	        
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