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ist Nr. 17 zu ersetzen durch:
17. die Direktoren der Ingenieur- und Deckoffizierschulen,
tritt hinzu:
20. der Direktor der Torpedowerkstatt.
Unter III. Vorgesetzte Dienstbehörden.
C. Verwaltung des Reichsheers.
b. Für die ausschließlich unter Militärbefehlshabern stehenden
Militärbeamten:
ist in Nr. 8 statt:
des Königlich Württembergischen Artilleriedepots
zu setzen:
der Königlich Württembergischen Artilleriedepots.
Unter IV. Unmittelbar vorgesetzte Behörden und Beamte.
A. Derwaltung des Neichsheers.
b. Für die übrigen Beamten:
erhält Nr. 3 folgende Fassung:
3. a) der mit der Dienstaufsicht beauftragte Oberkriegsgerichts-
rat über die im Befehlsbereiche des betreffenden General=
kommandos und des Gouvernements Berlin vorhandenen
Kriegsgerichtsräte und Gerichtsassessoren und über die
mittleren und Unterbeamten der eigenen Dienststelle,
b) die mit der Dienstaufsicht beauftragten richterlichen
Beamten bei den Militärgerichtsstellen 1. Instanz über
die mittleren und Unterbeamten daselbst.
B. Derwaltung der Kaiserlichen Marine.
b. Für die übrigen Beamten:
ist Nr. 2 zu ersetzen durch:
2. für die Militärgerichtsschreiber und Militärgerichtsboten
bei den Gerichtsstellen, denen nur ein richterlicher Militär-
Justizbeamter zugeteilt ist, dieser, bei den übrigen Gerichts-
stellen der von dem Reichskanzler (Reichs-Marineamt)
mit der Dienstaufsicht beauftragte Beamte.
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