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(Nr. 4316.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Großbritanniens für den Australischen
Bund, Papua und die Insel Norfolk zur revidierten Berner internationalen
Urheberrechtsübereinkunft vom 13. November 1908. Vom 30.November 1913.
N% einer Mitteilung der Schweizerischen Regierung ist die Königlich Groß-
britannische Regierung für den Australischen Bund, Papua und die Insel Norfolk
der am 13. November 1908 zu Berlin geschlossenen revidierten Berner Ulberein=
kunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Reichs-Gesetzbl. 1910
S. 965) beigetreten.
Als Tag des Beitritts ist für den Australischen Bund und die Insel
Norfolk der 1. Juli 1912, für Papua der 1. Februar 1913 festgesetzt worden.
Der Beitritt ist unter dem gleichen, in Gemäßheit von Artikel 27 der
lbereinkunft gemachten und deren Artikel 18 betreffenden Vorbehalt erklärt worden
wie derjenige, unter dem die Ratifikation der Ubereinkunft durch die Königlich
Großbrtannische Regierung erfolgt ist (Abs. a der Erklärung, Reichs-Gesetzbl. 1912
. 444).
Berlin, den 30. November 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Lehmann.
(Nr. 4317). Bekanntmachung über Durchführung der hausgewerblichen Krankenversicherung.
Vom 5. Dezember 1913.
A## Grund des § 492 der Reichsversicherungsordnung hat der Bundesrat sol-
gendes bestimmt:
I.
1. Landkrankenkassen haben über die bei ihnen versicherten hausgewerb-
lichen Versicherungspflichtigen (Hausgewerbtreibenden und hausgewerblich Be-
schäftigten) besondere Mitgliederverzeichnisse zu führen und laufend zu halten
(§ 468 Abs. 1, § 442 Abs. 2, § 443 der Reichsversicherungsordnung). Der
Inhalt dieser Verzeichnisse bestimmt sich nach § 4 der Bekanntmachung über Art