b)
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in den preußischen Provinzen Brandenburg, Sachsen, Schleswig-
Holstein, im Kreise Herrschaft Schmalkalden, im Königreiche Sachsen,
in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz,
im Großherzogtume Sachsen ohne die Enklave Ostheim a. Rhön, in
den Herzogtümern Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-
Coburg und Gotha ohne die Enklave Königsberg i. Fr., Anhalt, im Kreise
Blankenburg, im Amte Calvörde, in den Fürstentümern Schwarzburg-
Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß ä. L., Reuß j. L.
in Lübeck, Hamburg
in der Gewichtsklasse
von 60 bis 65 Kilogramm Lebendgewicht. . . . . . . . . . 50 Mark,
über 65 " 70 " " . . . . . . . . . . 51 "
" 70 " 75 " " . . . . . . . . 52 "
" 75 " 80 " " . . . . . . . . . . 54 "
" 80 " 85 " " . . . . . . . . . . 56 "
" 85 " 90 " " . . . . . . . . . . 58 "
" 90 " 95 " " . . . . . . . . . . 61 "
" 95 " 100 " " . . . . . . . . . . 64 "
c) in den preußischen Provinzen Hannover, Westfalen, Rheinprovinz,
Hessen-Nassau, im Großherzogtum Oldenburg, im Herzogtume Braun-
schweig ohne den Kreis Blankenburg und das Amt Calvörde, in den
Fürstentümern Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe, in Bremen
in der Gewichtsklasse
von 60 bis 65 Kilogramm Lebendgewicht. . . . . . . . . . . . 51 Mark,
über 65 " 70 " " . . . . . . . . . . . 52 "
" 70 " 75 " " . . . . . . . . . . . 53 "
" 75 " 80 " " . . . . . . . . . . . 55 "
" 80 " 85 " " . . . . . . . . . . 57 "
" 85 " 90 " " . . . . . . . . . . 59 "
" 90 " 95 " " . . . . . . . . . . 62 "
" 95 " 100 " " . . . . . . . . . . 65 "
d) in den übrigen Teilen des Deutschen Reichs
in der Gewichtsklasse
von 60 bis 65 Kilogramm Lebendgewicht . . . . . . . . . . . . . . 52 Mark,
über 65 " 70 " " . . . . . . . . . . . . . 53 "
" 70 " 75 " " . . . . . . . . . . . . . 54 "
" 75 " 80 " " . . . . . . . . . . . . . 56 "
" 80 " 85 " " . . . . . . . . . . . . . 58 "
" 85 " 90 " " . . . . . . . . . . . . . 60 "
" 90 " 95 " " . . . . . . . . . . . . . 63 "
" 95 " 100 " " . . . . . . . . . . . . . 66 "