Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

— 138 — 
Nummer 
des 
Zolltarifs 
  
aus 843 Brucheisen, Alteisen (Schrott), aus nicht schmiedbarem Gusse, 
845 Aluminium, geschmiedet oder gewalzt, in Stangen, Blechen, Tafeln 
oder dergleichen; auch Formgußstücke in unbearbeitetem Zustand, 
861 Zinn, gewalzt (Blech), 
865 Nickel, geschmiedet oder gewalzt, in Stangen oder Blech; Formguß- 
stücke und Schmiedestücke in unbearbeitetem Zustand, 
870 Stangen, Bleche, Schalen und andere Formstücke, aus Kupfer oder 
Kupferlegierungen, geschmiedet oder gewalzt, 
aus 871 Draht aus Kupfer oder Kupferlegierungen (mit Ausnahme des zemen- 
tierten Drahtes). 
  
II 
Waren, die zur Verwendung als Viehfutter bestimmt sind, können unter 
den Bedingungen und Maßgaben, die im § 7 des Zolltarifgesetzes für die zu 
Düngezwecken bestimmten verdorbenen Waren vorgesehen sind, zollfrei gelassen 
werden. 
III 
Von der Zeit des Inkrafttretens dieser Verordnung ab findet die in der 
Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Einfuhrerleichterungen, vom 4. August 
1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 352), festgesetzte Zollfreiheit für die dort genannten 
Waren auch dann Anwendung, wenn die Waren sich schon vor dem 4. August 
1914 in deutschen Zollausschlußgebieten (Freihäfen), Freibezirken oder Zollagern 
befunden haben. 
IV 
Die Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Einfuhrerleichterungen, vom 
4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 352) wird dahin geändert, daß von den 
Waren der Tarifnummer 219 nur Küchengewächse, Obst, Fleisch, Fische und 
Milch unbedingt, andere hierher gehörige Waren dagegen nur dann zollfrei 
bleiben, wenn sie auch beim Eingang in anderer Verpackung oder unverpackt 
Anspruch auf die Zollfreiheit haben würden. 
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der 
Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. 
Berlin, den 8. März 1915. 
Der Reichskanzler 
In Vertretung 
Dr. Helfferich 
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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