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62. Bästergötland-Göteborgs Eisenbahn.
(Vetlanda-Mälilla Eisenbahn, siehe Vetlanda-Sävsjö Eisenbahn.)
63. Vetlanda-Sävsjö Eisenbahn und die im Betriebe derselben stehende
Vetlanda-Mälilla Eisenbahn.
B. Bahnstrecken, die sich im Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.
I. Dänischer Verwaltungen.
64. Die von den schwedischen Staatseisenbahnen gemeinschaftlich mit den dänischen
Staatseisenbahnen betriebene Dampffährenstrecke zwischen Malmö und dem
Freihafen Kopenhagen.
II. Deutscher Verwaltungen.
65. Die von den schwedischen Staatseisenbahnen gemeinschaftlich mit den Königlich
Preußischen Staatseisenbahnen betriebene Dampffährenverbindung Trälle
borg—Saßnitz.
II. Im Abschnitt Schweiz (Reichs-Gesetzbl. 1914 S. 38) sind folgende
Änderungen eingetreten:
a) Unter A. I. ist mit Gültigkeit vom 6. März 1915 nachgetragen:
8 a) Orbe-Chavornay-Bahn;
b) die bisherige Nummer 24a (Bern-Worblaufen—-Zollikofen -Bahn) hat
die Nummer 25 und die bisherige Nummer 36a n(Worblentalbah) die
Nummer 38 erhalten. Die bisherigen Nummern 25—36, 37 und 38
sowie 39—52 sind in 26—37, 39 und 40 sowie 41—54 geändert
c) unter B. III. ist mit Gültigkeit vom 16. Mai 1915 hinter der Nummer 52
(bei La Plaine bis Genf—-Cornavin) eingeschaltet:
52 a) bei Vallorbe bis Vallorbe.
Berlin, den 17. Mai 1915.
Der Reichskanzler
Im Auftrage
Wackerzapp
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.