Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

— 298 — 
62. Bästergötland-Göteborgs Eisenbahn. 
(Vetlanda-Mälilla Eisenbahn, siehe Vetlanda-Sävsjö Eisenbahn.) 
63. Vetlanda-Sävsjö Eisenbahn und die im Betriebe derselben stehende 
Vetlanda-Mälilla Eisenbahn. 
B. Bahnstrecken, die sich im Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden. 
I. Dänischer Verwaltungen. 
64. Die von den schwedischen Staatseisenbahnen gemeinschaftlich mit den dänischen 
Staatseisenbahnen betriebene Dampffährenstrecke zwischen Malmö und dem 
Freihafen Kopenhagen. 
II. Deutscher Verwaltungen. 
65. Die von den schwedischen Staatseisenbahnen gemeinschaftlich mit den Königlich 
Preußischen Staatseisenbahnen betriebene Dampffährenverbindung Trälle 
borg—Saßnitz. 
II. Im Abschnitt Schweiz (Reichs-Gesetzbl. 1914 S. 38) sind folgende 
Änderungen eingetreten: 
a) Unter A. I. ist mit Gültigkeit vom 6. März 1915 nachgetragen: 
8 a) Orbe-Chavornay-Bahn; 
b) die bisherige Nummer 24a (Bern-Worblaufen—-Zollikofen -Bahn) hat 
die Nummer 25 und die bisherige Nummer 36a n(Worblentalbah) die 
Nummer 38 erhalten. Die bisherigen Nummern 25—36, 37 und 38 
sowie 39—52 sind in 26—37, 39 und 40 sowie 41—54 geändert 
c) unter B. III. ist mit Gültigkeit vom 16. Mai 1915 hinter der Nummer 52 
(bei La Plaine bis Genf—-Cornavin) eingeschaltet: 
52 a) bei Vallorbe bis Vallorbe. 
Berlin, den 17. Mai 1915. 
Der Reichskanzler 
Im Auftrage 
Wackerzapp 
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.