Volltext : Banken und Bankpolitik

2.  die  Banken  müssen  ihre  mectallisch  teilweise,  bezw.  voll  gedeckte
Notenemission  dem  Bedarf  anpassen,  d.  h.  sie  sollen  soviel  Noten  ausgeben,
  wie  für  das  Wirtschaftsleben  des  Landes  erforderlich  und  nützlich
erscheint,  wieviel  der  Menge  und  Größe  der  Zahlungen  entspricht.

Auf  welche  Weise  dies  am  zweckmäßigsten  erfolgt,  darüber  gehen  die
Ansichten  auseinander.

Vier  Systeme  der  Notendeckung  lassen  sich  unterscheiden:

I.  Vollständige  Bardeckung  aller  Noten,  die  über  einen  vom  Gesetzgeber
  bestimmten  Betrag  (Kontingent)  hinaus  ausgegeben  sind  (englisches
  System);

2.  Deckung  der  Noten  durch  schwer  realisierbare  Aktiva  (amerikanisches
  System);

3.  Deckungsvorschriften  existieren  nicht  (französisches  System);

4.  bankmäßige  Deckung  der  Noten  (deutsches  Systein).

a)  Das  englische  System  (currency  principle).

Dreierlei  Art  sind  die  von  der  Bank  von  England  ausgegebenen  Noten.
Wir  müssen  unterscheiden:

1.  Noten,  für  die  eine  realisierbare  Deckung  nicht  besteht.  Ihr  Betrag
ist  auf  die  Höhe  der  Regierungsschuld,  auf  11015100  £  beschränkt.

2.  Noten,  die  durch  Staatsschuldverschreibungen  gedeckt  sind.  Gegenwärtig
  sind  dies  74341900  £  und

3.  Noten,  für  die  volle  Bardeckung  besteht.  Ihr  Betrag  ist  natürlich
keiner  Grenze  unterworfen.

Man  hat,  zuerst  geschah  es  wohl  durch  Macleod,  öfters  gesagt,  in
dem  englischen  Systenı  der  Notendeckung  seien  zwei  Prinzipien  vereint:
die  Currency-Theoric,  die  für  jede  in  Verkehr  gegebene  Note  volle
Deckung  fordert,  und  das  von  John  Law  in  Anwendung  gebrachte  System,
das  Deckung  der  Noten  durch  Staatspapiere  gestattet.  Eine  Verknüpfung
dieser  beiden  Systeme  war  wohl  aber  von  Sir  Robert  Pcel  nicht  beabsichtigt.
  Er  sowohl,  wie  Lord  Overstone,  hielten  es  vielmehr  für  zweckmäßig,
  einen  bestimmten  Betrag  Noten  zu  emittieren,  von  dem  man  annahm,
  daß  er,  weil  zu  Zahlungsausgleichungen  erforderlich,  sich  dauernd
im  Verkehr  halten  werde.

Adolph  Wagner!)  sagt  treffend  von  diesem  System,  „die  berechtigte
Entwickelung  des  ganzen  modernen  Bankwesens,  namentlich  auch  der

)  System  der  Zettelbankpolitik,  a.  a.  O.  S.  2yı.

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