2. die Banken müssen ihre mectallisch teilweise, bezw. voll gedeckte
Notenemission dem Bedarf anpassen, d. h. sie sollen soviel Noten ausgeben,
wie für das Wirtschaftsleben des Landes erforderlich und nützlich
erscheint, wieviel der Menge und Größe der Zahlungen entspricht.
Auf welche Weise dies am zweckmäßigsten erfolgt, darüber gehen die
Ansichten auseinander.
Vier Systeme der Notendeckung lassen sich unterscheiden:
I. Vollständige Bardeckung aller Noten, die über einen vom Gesetzgeber
bestimmten Betrag (Kontingent) hinaus ausgegeben sind (englisches
System);
2. Deckung der Noten durch schwer realisierbare Aktiva (amerikanisches
System);
3. Deckungsvorschriften existieren nicht (französisches System);
4. bankmäßige Deckung der Noten (deutsches Systein).
a) Das englische System (currency principle).
Dreierlei Art sind die von der Bank von England ausgegebenen Noten.
Wir müssen unterscheiden:
1. Noten, für die eine realisierbare Deckung nicht besteht. Ihr Betrag
ist auf die Höhe der Regierungsschuld, auf 11015100 £ beschränkt.
2. Noten, die durch Staatsschuldverschreibungen gedeckt sind. Gegenwärtig
sind dies 74341900 £ und
3. Noten, für die volle Bardeckung besteht. Ihr Betrag ist natürlich
keiner Grenze unterworfen.
Man hat, zuerst geschah es wohl durch Macleod, öfters gesagt, in
dem englischen Systenı der Notendeckung seien zwei Prinzipien vereint:
die Currency-Theoric, die für jede in Verkehr gegebene Note volle
Deckung fordert, und das von John Law in Anwendung gebrachte System,
das Deckung der Noten durch Staatspapiere gestattet. Eine Verknüpfung
dieser beiden Systeme war wohl aber von Sir Robert Pcel nicht beabsichtigt.
Er sowohl, wie Lord Overstone, hielten es vielmehr für zweckmäßig,
einen bestimmten Betrag Noten zu emittieren, von dem man annahm,
daß er, weil zu Zahlungsausgleichungen erforderlich, sich dauernd
im Verkehr halten werde.
Adolph Wagner!) sagt treffend von diesem System, „die berechtigte
Entwickelung des ganzen modernen Bankwesens, namentlich auch der
) System der Zettelbankpolitik, a. a. O. S. 2yı.
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