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geschriebenen Worte oder den Abkürzungen qm, q#m, dem. Die Angabe soll
die Form haben: Meßbereich von ...... .... bs
3. Jedes Meßgerät soll Namen und Wohnort des Verfertigers und eine
laufende Nummer tragen.
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Fehlergrenzen
Die Fehlergrenzen betragen
für jede Fläche innerhalb des Meßbereichs ½/ ihrer Größe.
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Stempelnng
1. Die Stempelung erfolgt bei den Planimetern auf dem Fahrstab, bei
den Meßmaschinen auf der Anzeigevorrichtung. Außerdem erhalten die Geräte in
der Nähe des Stempelzeichens eine laufende Nummer.
2. Ferner sind alle Stempelungen auszuführen, die zur Sicherung der
dauernd richtigen Wirkungsweise der Meßgeräte und zur Verhinderung unzulässiger
Eingriffe erforderlich sind.
3. Das Jahreszeichen wird dem Stempelzeichen auf dem Fahrstab oder
der Anzeigevorrichtung beigefügt.
Artikel 2
Eichung von Wagen
1. Im §9 88 Nr. 5 wird hinter Satz 1 eingeschaltet:
Bei gleicharmigen Balkenwagen mit verzweigten Hebelenden dürfen die
Iwischengehänge fehlen, wenn das Wägegut durch eine fest mit dem Gestell der
Wage verbundene Juführungsvorrichtung auf den Lastträger gebracht wird.
2. 9 94 erhält am Schlusse folgenden dritten Absatz:
Laufgewichtsbalken müssen in der Nähe ihrer Stützschneide mit einer
Geschäftsnnmmer versehen sein. Dieser Nummer darf die Firma des Verfertigers
oder eine Fabrikmarke beigefügt sein. Alle abnehmbaren Teile einfacher Valken-
wagen mit Laufgewicht und Skale ohne Nullmarke müssen die Nummer des
Balkens tragen.
3. 9 95 Nr. 3 erhält am Schlusse folgenden zweiten und dritten Absatz:
Die Abweichung muß ferner nach Aufbringung von Belastungen, die den
fünften Teil der größten Last überschreiten, durch Gewichtsbeträge, die für die
jeweilige Belastung gemäß Nr. 1 berechnet sind, nach Aufbringung kleinerer
Belastungen durch den unter Nr. 2 vorgeschriebenen Gewichtsbetrag ausgeglichen
werden können.
Bei Laufgewichtswagen für eine größte zulässige Last von 3000 Kilogramm
und darüber müssen außerdem die inneren Einteilungsfehler der Skaleneinteilungen