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bei Haferflocken (Kindernahrung) in geschlossenen Packungen
a) zu 250 Gramm . ... ......... . . . . .... . . ... 116,75 Mark,
b) 50 2222- 112/6% " z
bei Hafermehl Gindernahrung) in geschlosse enen Packungen
zu 250 Grnmmmm 116,00 2.
Die Lieferung zu diesen Preisen hat frachtfrei Station Gahn oder Schiff)
des Empfängers zu erfolgen.
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Beim Verkaufe von Hafernährmitteln an Verbraucher (Kleinhandel) dürfen
folgende Preise nicht überschritten werden:
bei gewöhnlichen Haferflocken
a) für 500 Gramm (losesss . . . .. 50 Pfennig,
b) für einen 250 Gramm-Beutell . . . . . . .. 33 „
bei Haferflocken (Kindernahrung)
a) für eine 250 Gramm-Packuing . ... 35 Pfennig,
b) für eine 500 Gramm-Packueng . . .. 686 „
bei Hafermehl (Kindernahrung)
für eine 250 Gramm-Packgg . . ... 35 Pfennig.
Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs auf
ganze Pfennige nach oben abgerundet werden.
∆3
Hafernährmittel anderer Art oder in anderen Packungen, als in den
&1), 2 vorgesehen, dürfen nicht vertrieben werden.
4
Beim Verkaufe von Teigwaren an Kleinhändler ((5) dürfen folgende
Preise für 100 Kilogramm nicht überschritten werden:
bei Teigwaren aus Mehl von einer Ausmahlung von 75 vom Hundert:
für Röhhen. 103 Mark,
„: Röhrenbruieee 97
„: andere Teigwaren . ... 99. r
hei Teigwaren aus Auszugmehl:
für Röhten. 141 Mark,
» Röhrenbruch ... . .. . . .. ... .. .. .. .. .. . ... 134 „
* andere Teigwarten. 137
Die Lieferung zu diesen Preisen hat frachtfrei Station (Bahn oder Schiff)
des Empfängers zu erfolgen.
∆5
Beim Verkaufe von Teigwaren an Verbraucher (Kleinhandel) dürfen
folgende Preise für 500 Gramm nicht überschritten werden: