Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

— 742 — 
Artikel 4 
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 1917 in Kraft. 
Berlin, den 31. August 1917. · 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Dr. Helfferich 
  
(Nr. 6015) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrs- 
ordnung. Vom 25. August 1917. 
D. Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung wird wie folgt geändert: 
Nr. la. Sprengstoffe 
Abschnitt A. Verpackung 
Unter 2. Gruppe der Sprengmittel Ziffer 2 und unter 3. Gruppe 
der Sprengmittel Ziffer 3 wird im Abs. (1) letzter Satz hinter „wverzinkt“ 
ein Kreuz k) und am Fuße der Seite folgende Anmerkung gesetzt: 
#) Während des Krieges dürfen die Wände der Behälter mit gewöhnlichen eisernen 
Nägeln zusammengefügt werden. Zum Aufnageln der Deckel verwendete eiserne Nägel müssen 
jedoch verzinkt sein. 
Unter Schießmittel wird in der Ausnahmebestimmung ez erster Satz 
hinter den Worten „verzinnten Holzschrauben“ ein Sternchen ") und am Fuße 
der Seite folgende Anmerkung gesetzt: 
*) Während des Krieges darf der Deckel mit unverzinnten eisernen Schrauben 
befestigt sein. 
Ur. Ib. Munition 
Abschnitt A. Verpackung 
Zu 4a) Sprengkapseln. Abs. (2) )) erster Satz. Hinter „wverzinnten 
Holzschrauben"“ wird ein Doppelsternchen ) und am JFuße der Seite folgende 
Anmerkung gesetzt: " 
*#) Wahrend des Krieges dürfen die Deckel der Holzbehälter mit unverzinnten eisernen 
Schrauben befestigt sein. 
Ur. U. Selbstentzündliche Stoffe 
In Ziffer 8a der Eingangsbestimmung wird am Schlusse in der 
Klammer hinter „Korkfüllmasse“ nachgetragen: 
, Lupulin — 
Die Anderungen treten sofort in Kraft. 
Berlin, den 25. August 1917. 
Das Reichs.Eisenbahnamt 
Wackerzapp 
Den Bezug des Rcichs-Gesenblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.