Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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Die Stationen an der Bahnlinie zählen von Lengeler bis Südende-Berlin 
einschließlich zur Frachtausgangsstation Diedenhofen, von Südende-Berlin bis 
Alexandrowo zur Frachtausgangsstation Aachen-Rothe Erde. 
Erfolgt die Lieferung in das Gebiet der Frachtausgangsstation Aachen- 
Rothe Erde auf Grund vorher getroffener Vereinbarung von Stationen aus, die 
im Gebiete der Frachtausgangsstation Diedenhofen liegen, so umfaßt der Höchst- 
preis die gegenüber der Frachtgrundlage Aachen-Rothe Erde entstehende Mehr- 
fracht nicht. 
Ist nach Stationen zu liefern, die 500 Kilometer und mehr von der Fracht. 
ausgangsstation entfernt liegen, so ist dem Empfänger eine Frachtvergütung von 
10 vom Hundert zu gewähren. Für die Berechnung der 10 vom Hundert sind 
die um 20 vom Hundert ermäßigten Eisenbahnfrachten nach den Sätzen des Aus- 
nahmetarifs 3, Kalitarif, in der allgemeinen Kilometertariftabelle vom 1. Ok- 
tober 1917 maßgebend. 
Die Lieferung erfolgt nach Wahl der Werke in haltbaren Papier- oder 
Gewebesäcken. Wird in Papiersäcken geliefert, so wird ein Aufschlag von 50 Pfennig 
für je 100 Kilogramm berechnet. Werden Gewebesäcke verwendet, so wird ein 
Aufschlag von 3 Mark für den Sack von 100 Kilogramm und von 2),,6 Mark 
für den von 75 Kilogramm Fassungsraum berechnet. 
Seäcke aus Webstoff werden, wenn sie unbeschädigt und zur Füllung und 
Versendung von Thomasmehl noch verwendbar sind, gegen eine Vergütung nach 
folgenden Sätzen frei Werk zurückgenommen. 
Die Vergütung beträgt, je nachdem die Säcke 100 oder 75 Kilogramm 
Fassungsvermögen haben, wenn die Rückgabe erfolgt: 
vor Ablauf der 4. Woche 2860 Mark oder 2/00 Mark 
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Die Frist wird jeweils vom Tage des Empfanges der Lieferung an gerechnet. 
Nach Ablauf der 8. Woche sind die Werke zur Rücknahme der Säcke nicht mehr 
verpflichtet. 
Die Entscheidung über die Brauchbarkeit und Zurücknahme der Säcke steht 
den Werken zu. 
Zahlung und Berechnung: Barzahlung mit 1½ vom Hundert Abzug. 
 
	        
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