Kirchliche Baulast. 391
vereinzelt einzelner Familien und theilen sich nun in
Bayern wie fast überall in drei Theile, I. das geheime
Haußarchiv, II. das geheime Staatsarchiv, III. das
Landesarchiv. Früher gab es im Herzogthume Bayern
ein geheimes Archiv, das herzogliche Briefgewölbe, daneben
ein Akten= und Landesarchiv (bis zum J.1595),
dann eine geheime Staatsregistratur und ein Hausarchiv
des Landes; in der weiteren Entwicklung das
Hausarchiv und das Staatsarchiv und zwar das
erstere für die Geschichte des regierenden Hauses,
das letztere für die Verhältnisse des Staates zu den
anderen Ländern. Als aber das Staatöarchiv die
Akten, welche nicht in diese beiden Beziehungen paßten,
und die Registraturen der Staatsverwaltungsstellen
die Bestände nicht mehr aufnehmen konnten,
wurde mit der Verordnung vom 26. Juni 1799 ein
geheimeß Landesarchiv geschaffen. Aus diesem entwickelte
sich das allgemeine Reichsarchiv (V O. vom
21. April 1812), wogegen das geheime Haus= und
Staatsarchiv in einer Stelle d. h. unter einer Leitung
vereinigt wurde; in der Archivalienschichtung
bildet aber die Dreitheilung heute noch die Grundlage.
Den größten Zuwachs erhielten natürlich die Archive
durch die historischen Umwälzungen zu Ende
des vorigen und Anfang dieses Jahrhunderts und
man kann sich über den heutigen Umfang des Reichsarchivs
— nur dieses kann für diese Betrachtung
in Frage kommen, da das geheime Hauß= und
StaatsSarchiv natürlich schon dem Zwecke und Wesen
nach in der Regel den Privaten verschlossen
ist — eine ungefähre Vorstellung machen, wenn
man bedenkt, daß durch die Mediatisirung und durch
die Säkularisation die Archive von 12 weltlichen
Fürsteuthümern. 12 geistlichen Fürstenthümern, 12
eichsstädten, 3 Ritterschaften, 292 Klöster, 175