(Nr. 6300)
Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem
Osmanischen Reiche über Rechtsschutz und gegenseitige
Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten.
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des
Deutschen Reichs, und Seine Majestät der Kaiser der Osmanen,
von dem Wunsche geleitet, in bürgerlichen Angelegenheiten den Rechtsschutz
der Angehörigen des Deutschen Reichs in der Türkei und der Angehörigen des
Osmanischen Reichs in Deutschland sowie die Verpflichtung der Gerichtsbehörden
beider Länder zu gegenseitiger Rechtshilfe zu regeln,
sind übereingekommen, zu diesem Zwecke einen Vertrag abzuschließen, und
haben zu Ihren Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Seine Exzellenz Herrn Dr. Johannes Kriege Allerhöchstihren Wirklichen
Geheimen Rat, Direktor im Auswärtigen Amte, und
Herrn Dr. Walter Simons, Allerhöchstihren Geheimen Legationsrat
und Justitiar im Auswärtigen Amte;
Seine Majestät der Kaiser der Osmanen:
Seine Hoheit Ibrahim Hakky Pascha, ehemaligen Großwesir, Aller-
höchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei
Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, und