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gilt, soweit er eine Erklärung binnen der Frist nicht abgibt. Ist der Ver-
pflichtete nicht zugleich Eigentümer, so kann auch der Eigentümer den Antrag nach
Satz 1 stellen.
Alle Mengen, die nach Abs. 1 übernommen werden, müssen von dem
Kriegsausschuß abgerufen werden. Der zur Überlassung Verpflichtete hat dem
Kriegsausschuß anzuzeigen, von welchem Zeitpunkt ab er zur Lieferung bereit ist.
Erfolgt die Abnahme nicht binnen 2 Wochen nach diesem Zeitpunkt, so ist der
Kaufpreis vom Ablauf der Frist mit 1 vom Hundert über den jeweiligen Reichs-
bankdiskont zu verzinsen. Mit dem Zeitpunkt, an dem die Verzinsung beginnt,
geht die Gefahr des zufälligen Verderbens oder der zufälligen Wertminderung auf
den Kriegsausschuß über.
§ 7
Der Kriegsausschuß hat für das von ihm übernommene Leimleder einen
angemessenen Übernahmepreis zu zahlen.
Dieser Preis darf für den Doppelzentner bei den in nachstehender Über-
sicht aufgeführten Leimledersorten die nachfolgenden Grenzen frei Vollbahnwagen
des Verladeorts nicht übersteigen:
Rindleimleder ohne Schwefelnatrium, naß handgeschoren.. 9,90 Mark
Rindleimleder ohne Schwefelnatrium, maschinengeschoren. 6,60 Mark
Rindleimleder mit Schwefelnatrium, naß handgeschoren. 9,00 Mark
Rindleimleder mit Schwefelnatrium, maschinengeschoren. ....6,00 Mark
Rindköpfe und Abschnitte, enthaart .. . .. .. ....... ..... .....13,00 Mark
Rindköpfe und Abschnitte, mit Haaren .................................11,00 Mark
Rindspaltleimleder, naß gefällt, enthaant.. ...............................14,00 Mark
Roßleimleder, handgeschoren naß ....... .. . ..... . ............... 6,00 Mark
Roßleimleder, maschinengeschoren naß .... . ... .... . . .... 4,00 Mark
Roßspaltleimleder, naß...................................................................... 7,80 Mark
gesalzene Rohhautabschnitte............................................................. 8,50 Mark
Reh-und Rehkitzleimleder ,naß........................................................... 9,00 Mark
Wildleimleder (Hirsch-, Kanin-, Renntier-, Dachs., Elen-
leimleder), naß . . . .. .. . . ..................................................... 7,00 Mark
Schweine-, Hunde-, Katzenleimleder, naß ................................. 4,50 Mark
Hasen- und Kaninnudeln, trocken ............................................ 45,00 Mark
Schaf- und Lammleimleder, ohne Schabsel naß .. . ... ... 7,50 Mark
Schaf- und Lammleimleder, mit Schabsel naß ......................5,00 Mark
Ziegen- und Zickelleimleder, naß 12,00 Mark
Kalbleimleder, naß gefällt, enthaart, 1. Sorte ...................... 30,00 Mark
Kalbleimleder, naß gefällt, enthaart 2. Sorte ............................21,00 Mark
(vor Mastkalb- und Fresserfellen)
Kalbleimleder, trocken ......................................................................75,00 Mark
Kalbsköpfe, gesalzen mit Haaren ................................................45,00 Mark
Kalbsköpfe, trocken ...................................................................... 80,00 Mark
Kalbsschabsel . . .. . . . . ......................................................... 6,60 Mark