Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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gilt, soweit er eine Erklärung binnen der Frist nicht abgibt. Ist der Ver- 
pflichtete nicht zugleich Eigentümer, so kann auch der Eigentümer den Antrag nach 
Satz 1 stellen. 
Alle Mengen, die nach Abs. 1 übernommen werden, müssen von dem 
Kriegsausschuß abgerufen werden. Der zur Überlassung Verpflichtete hat dem 
Kriegsausschuß anzuzeigen, von welchem Zeitpunkt ab er zur Lieferung bereit ist. 
Erfolgt die Abnahme nicht binnen 2 Wochen nach diesem Zeitpunkt, so ist der 
Kaufpreis vom Ablauf der Frist mit 1 vom Hundert über den jeweiligen Reichs- 
bankdiskont zu verzinsen. Mit dem Zeitpunkt, an dem die Verzinsung beginnt, 
geht die Gefahr des zufälligen Verderbens oder der zufälligen Wertminderung auf 
den Kriegsausschuß über.  
§ 7 
Der Kriegsausschuß hat für das von ihm übernommene Leimleder einen 
angemessenen Übernahmepreis zu zahlen. 
Dieser Preis darf für den Doppelzentner bei den in nachstehender Über- 
sicht aufgeführten Leimledersorten die nachfolgenden Grenzen frei Vollbahnwagen 
des Verladeorts nicht übersteigen: 
Rindleimleder ohne Schwefelnatrium, naß handgeschoren.. 9,90 Mark 
Rindleimleder ohne Schwefelnatrium,  maschinengeschoren.  6,60 Mark 
Rindleimleder mit Schwefelnatrium,   naß handgeschoren.       9,00 Mark 
Rindleimleder mit Schwefelnatrium, maschinengeschoren.  ....6,00 Mark 
Rindköpfe und Abschnitte, enthaart .. . .. .. ....... ..... .....13,00 Mark 
Rindköpfe und Abschnitte,  mit Haaren .................................11,00 Mark 
Rindspaltleimleder, naß gefällt, enthaant.. ...............................14,00 Mark 
Roßleimleder, handgeschoren naß ....... .. . ..... . ............... 6,00 Mark 
Roßleimleder, maschinengeschoren naß .... . ... .... . . .... 4,00 Mark 
Roßspaltleimleder, naß...................................................................... 7,80 Mark 
gesalzene Rohhautabschnitte............................................................. 8,50 Mark 
Reh-und Rehkitzleimleder ,naß........................................................... 9,00 Mark 
Wildleimleder (Hirsch-, Kanin-, Renntier-, Dachs., Elen- 
leimleder), naß . . . .. .. . . ..................................................... 7,00 Mark 
Schweine-, Hunde-, Katzenleimleder, naß ................................. 4,50 Mark 
Hasen- und Kaninnudeln, trocken ............................................ 45,00 Mark 
Schaf- und Lammleimleder, ohne Schabsel naß .. . ... ... 7,50 Mark 
Schaf- und Lammleimleder, mit Schabsel naß      ......................5,00 Mark 
Ziegen- und Zickelleimleder, naß 12,00 Mark 
Kalbleimleder, naß gefällt, enthaart, 1. Sorte ...................... 30,00 Mark 
Kalbleimleder, naß gefällt, enthaart 2. Sorte ............................21,00 Mark 
(vor Mastkalb- und Fresserfellen)  
Kalbleimleder, trocken ......................................................................75,00 Mark 
Kalbsköpfe, gesalzen mit Haaren ................................................45,00 Mark 
Kalbsköpfe,  trocken ...................................................................... 80,00 Mark 
Kalbsschabsel . . .. . . . . ......................................................... 6,60 Mark
	        
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