Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Tausendtheile  seines  Gewichts,  im  Feingehalt  nicht  mehr  als  fuͤnf

Tausendtheile
betragen.

F.  7.
Der  Thaler  soll  auch  ferner  in  dreißig  Silbergroschen  und  der  Silbergroschen
  in  zwölf  Pfennige  getheilt  und  es  sollen,  wie  bisher:
1)  als  Sln  —
Zwei-und-ein-halb-Silbergroschenstücke,  Silbergroschenstücke  und  Einhalb-Silbergroschenstücke,

2)  als  Kupferscheidemünzen:

Vier-,  Drei-,  Jwe##  und  Ein-Pfennigsüücke
ausgeprägt  werden.  Diese  zu  Zahlungen  im  kleinen  Verkehr  und  zur  Ausgleichung
  bestimmten  Scheidemünzen  sollen  in  größeren  Mengen,  als  zur  Erreichung
  dieses  Zweckes  erforderlich  ist,  nicht  in  Umlauf  gesetzt  werden.

Sahlungen,  welche  mit  Einsechstel-Thalerstücken  geleistet  werden  können,

ist  Niemand  verpflichtet  in  Scheidemünze  anzunehmen;  dagegen  darf  die  Annahme
  der  letzteren  von  den  öffentlichen  Kassen  und  Anstalten  ebensowenig  als
im  Privatverkehr  verweigert  werden,  wenn  die  zu  leistende  Zahlung  weniger  als
ein  Sechstheil  Thaler  beträgt,  oder  weniger  als  ein  Einsechstel-Thalerstück  zur
Ausgleichung  der  Summe  erforderlich  ist.

g.  8.
In  der  Silberscheidemuͤnze  soll,  der  eingetretenen  Veraͤnderung  des  Muͤnzewichs
  entsprechend,  das  Pfund  (F.  1.)  feinen  Silbers  durchgehends  zu
4  Thalern  ausgebracht  werden  und  es  sollen  demnach
414  Zwei-und-ein-halb-Silbergroschenstücke,
1035  Silbergroschensiücke,
2070  Ein-halb-Silbergroschenstücke
je  Ein  Pfund  feinen  Silbers  enthalten.
Der  Feingehalt  der  Zwei-zund-ein-halb-Silbergroschenslücke  wird  auf
ihundertfünfundsiebenzig  Tausendtheile  feinen  Silbers  zu  sechshundertfünfundzwanzig
  Tausendtheilen  Kupfer,
der  Silbergroschenstücke  und  der  Ein-halb-Silbergroschenssücke  auf
zweihundertundzwanzig  Tausendtheile  feinen  Silbers  zu  siebenhundertundachtzig
  Tausendiglen  Kupfer
bestimmt.
Es  werden  demnach:
155,5  Zwei-und-ein-halb-Silbergroschenstücke,
727,0  Silbergroschenstäcke,
455%  Ein-halb-Silbergroschenstücke
je  Ein  Pfund  wiegen.

 

 

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—  zion

g.  9.

In  der  Kupferscheidemünze  sollen  100  Pfund  (F.  1.)  Kupfer  höchslens
zu  112  Thalern  ausgebracht  werden.  «  .
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