Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1883. (74)

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Für  den  Fall,  daß,  nachdem  ein  solches  Tauereiunternehmen  in  Wirksamkeit
getreten  ist,  sich  für  dessen  Betrieb  das  Bedürfniß  für  Erweiterung  der  Schleusenbassins
  zur  Durchführung  ganzer  Schleppzüge  herausstellen  sollte,  wird  die  Preußische
Regierung  diese  Erweiterung  aus  Preußischen  Staatsfonds  bewirken.

Gegenwärtiges  Protokoll  soll  ohne  besondere  Ratifikation  als  durch  den
Austausch  der  Ratifikationen  der  heutigen  Uebereinkunft,  auf  welche  es  Bezug
hat,  von  den  betheiligten  Regierungen  genehmigt  und  bestätigt  angesehen  werden.

Geschehen  wie  oben.

Gr.  v.  Hatzfeldt.
Frhr.  v.  Ragesfeldt.
Frhr.  v.  Türckheim.
Neidhardt.

Die  vorstehende  Uebereinkunft  ist  ratifizirt  worden  und  die  Auswechselung
der  Ratifikations-Urkunden  hat  zu  Berlin  am  24.  Mätz  d.  J.  stattgefunden.