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Für den Fall, daß, nachdem ein solches Tauereiunternehmen in Wirksamkeit
getreten ist, sich für dessen Betrieb das Bedürfniß für Erweiterung der Schleusenbassins
zur Durchführung ganzer Schleppzüge herausstellen sollte, wird die Preußische
Regierung diese Erweiterung aus Preußischen Staatsfonds bewirken.
Gegenwärtiges Protokoll soll ohne besondere Ratifikation als durch den
Austausch der Ratifikationen der heutigen Uebereinkunft, auf welche es Bezug
hat, von den betheiligten Regierungen genehmigt und bestätigt angesehen werden.
Geschehen wie oben.
Gr. v. Hatzfeldt.
Frhr. v. Ragesfeldt.
Frhr. v. Türckheim.
Neidhardt.
Die vorstehende Uebereinkunft ist ratifizirt worden und die Auswechselung
der Ratifikations-Urkunden hat zu Berlin am 24. Mätz d. J. stattgefunden.