Wiesen
Weinberge
d) Steinbrüche, Kies-, Sand= und Lehmgruben
en Torfstiche
) Seen, Teichen und Bächen
gh Bergwerken
B. In Verpachtung (Nach obiger Spezifikation) —
C. Geldanschlag der überlassenen Gebäude u. Realitätennutzungen:
als Befoldungstheile der Gemeindebediensteten, dem Hirten,
Faselviehhalter 2c. 2c.
Bemerkung zu Cap. 2. Von den Gebäuden ist die Hausnummer,
von den Grundstücken, welche einzeln bewirthschaftet oder verpachtet,
werden, die Plannummer, die Culturart, der Flächeninhalt, sowie
die Steuergemeinde anzugeben, in welcher die Objekte liegen. Den
verpachteten Objekten ist überdieß die Pachtdauer und der Verfalltermin
der Pachtschillinge anzufügen.
Summa des Cap. 2
Cap. 3. Aus Gewerben und Erwerbs-Unternehmungen:
Von Getreide-, Oel-, Säg= und Schleifmühlen
Von sonstigen Triebwerken
Von Ziegel= und Kalköfen
Von Bräuhäusern und Brennereien
Von Bäckereien
Von Wirthschaften
Von Badereien
Von Schmieden
Von Gasanstalten
Anmerkung. Im Falle gesonderter Rechnungsstellung über eine
wärtigen Titel.
Bemerkung zu Cap. 3. Sind Gewerbe verpachtet, so ist die
Pachtdauer und der Verfalltermin der Pachtzinse anzugeben.
Summa von Cap. 3
Cap. 4. Aus Rechten:
3a,) An Grundgefällen
Erwerbsunternehmung genügt ein summarischer Vortrag unter gegen-
r1 aa) In Geld
230
Formulare.