Metadata : Handbuch für Gemeindeschreiber, Bürgermeister, Gemeinde- und Stiftungsverwaltungen nach Maßgabe der neuen Sozial-Gesetze und Vollzugs-Vorschriften.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wiesen
Weinberge
d)  Steinbrüche,  Kies-,  Sand=  und  Lehmgruben
en  Torfstiche
)  Seen,  Teichen  und  Bächen
gh  Bergwerken
B.  In  Verpachtung  (Nach  obiger  Spezifikation)  —
C.  Geldanschlag  der  überlassenen  Gebäude  u.  Realitätennutzungen:
als  Befoldungstheile  der  Gemeindebediensteten,  dem  Hirten,
Faselviehhalter  2c.  2c.
Bemerkung  zu  Cap.  2.  Von  den  Gebäuden  ist  die  Hausnummer,
von  den  Grundstücken,  welche  einzeln  bewirthschaftet  oder  verpachtet,
werden,  die  Plannummer,  die  Culturart,  der  Flächeninhalt,  sowie
die  Steuergemeinde  anzugeben,  in  welcher  die  Objekte  liegen.  Den
verpachteten  Objekten  ist  überdieß  die  Pachtdauer  und  der  Verfalltermin
  der  Pachtschillinge  anzufügen.
Summa  des  Cap.  2
Cap.  3.  Aus  Gewerben  und  Erwerbs-Unternehmungen:
Von  Getreide-,  Oel-,  Säg=  und  Schleifmühlen
Von  sonstigen  Triebwerken
Von  Ziegel=  und  Kalköfen
Von  Bräuhäusern  und  Brennereien
Von  Bäckereien
Von  Wirthschaften
Von  Badereien
Von  Schmieden
Von  Gasanstalten
Anmerkung.  Im  Falle  gesonderter  Rechnungsstellung  über  eine

 

 

wärtigen  Titel.
Bemerkung  zu  Cap.  3.  Sind  Gewerbe  verpachtet,  so  ist  die
Pachtdauer  und  der  Verfalltermin  der  Pachtzinse  anzugeben.

Summa  von  Cap.  3
Cap.  4.  Aus  Rechten:
3a,)  An  Grundgefällen

 

Erwerbsunternehmung  genügt  ein  summarischer  Vortrag  unter  gegen- 



 

 

 

 

 

 

 

 

r1  aa)  In  Geld

 

 

 

 

 

 

 

 

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Formulare.