Full text : Sachsen-Chronik Erste Serie. (1)

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lichen  Schwarme  der  Ungarn  sagt  Widukind  nicht  35),  daß  der  König
Heinrich  das  Gefecht  gegen  ihn  geleitet  habe,  was  auch  die  Neueren
nicht  annehmen.  Indessen  ist  das  nicht  unwahrscheinlich;  denn
erstlich  wäre  sonderbar,  daß  der  König,  der  von  der  Ankunft  der
Ungarn  gewiß  zeitig  unterrichtet  war  und  auf  ihren  Empfang  sich
lange  vorberceitet  hatte,  im  entscheidenden  Augenblicke  zu  spät  gekommen
  sein  sollte;  zweitens  nennt  Widukind  die  Ankunft  Heinrichs
  bei  Riäde  und  das  Eintreffen  des  Gerüchts  von  dem  Unterange
  des  westlichen  Heeres  so  im  Zusammenhange  75),  daß  man
ast  annehmen  muß,  er  wolle  auch  andeuten,  daß  die  Letztere  Folge
des  Ersteren  gewesen  sei,  und  beide  von  derselben  Gegend  gekommen.
  —  Endlich  drittens  macht  Widukind  den  König  keineswegs
  zum  Mittelpunkte  seiner  Erzählung,  sondern  gedenkt  seiner
nur  beiläufig  in  einer  Einschaltung  37),  so  daß  seine  Nichterwähnung
  des  Königs  bei  dem  ersten  Gefechte  bedeutungslos  ist.  —
Nimmt  man  nun  an,  daß  der  König  schon  dem  ersten  Zusammenreeffen
  beigewohnt  habe,  so  lag  das  Rieth  auf  seinem  ferneren
Wege.

mal  das  Rittegau  bei  Nordheim  und  nicht  vielleicht  bisweilen  das  Ried
in  der  güldnen  Aue  zu  verstehen  ist.

Die  erwähnte  Bedeutung  von  Ried  kommt  schon  zeitig  vor:  in  einer
Urkunde  König  Conrad  l.  vom  10.  Novbr.  911  (Eckart  comm.  II.  899)  erscheint
  „locus  Fihnriod#  im  Gaue  Folchfeld,  was  Caspar  Zeuß  in  seiner  Schrift
über  die  Teutschen  und  die  Nächbarstämme  (München,  1837.  S.  647  u.  648)
mit  Viehried  erklärt;  dann  in  einer  Urkunde  Heinrichs!,  vom  1.  Junius  932
dalirt:  in  loco  Reot  dicto  (Wenk,  hessische  Landesgeschichte  III.  27.),  welches
Reot  das  Ried  bei  Erfurt  zu  sein  scheint,  da  der  König  am  letzteren  Orte
unter  demselben  Tage  und  über  dasselbe  Geschäft,  nämlich  über  Schenkungen
an  das  Kloster  Hersfeld,  eine  zweite  Urkunde  ausgestellt  hat  (Wenk  II.  26.
und  Böhmers  Regesten);  ferner  in  einer  Urkunde  von  1244:  coram  libero
comite  Oiberlo  apnd  pralum  juxta  Relhe  in  loco  legilimo  bami  regalis  eic.
(Kindlinger's  Münstersche  Beiträge  II.  260).  —  Ebenso  in  zwei  Urkunden
Friedrich's  II.  aus  dem  Monat  Julius  1234  (Böhmer's  Regesten  Nr.  3411
und  3412)  datirt  von  „Reate“  und  enthaltend:  die  erste,  eine  Bestätigung
der  Dotation  des  Franziscushospitals  in  Marburg  und  die  andere,  einen
Schutzbrief  für  die  Stadt  Erfurt,  welches  Reate  wahrscheinlich  wie  das
Reot  nichts  anderes  als  das  Ried  ist.

Ist  nun  sonach  wahrscheinlich,  daß  unter  Widukind's  Riede,  wie  schon
Cyriak.  Spangenberg  vermuthet  hat  und  Werseke  in  der  Gaubeschreibung
S.  66  ebenfalls  annimmt,  ein  Ried  oder  Rieth  zu  verstehen  ist,  oder  ein
dabei  gelegener  und  davon  benannier  Ort,  so  ist  jedenfalls  an  ein  Thüringsches
  Ried  zu  denken,  und  zwar  an  die  schlechthin  unter  dem  Namen
Ried  bekannte  Aue  an  der  Helme  und  Unstrut,  welche  sich  von  Kelbra  bis
Nebra  herabzieht  und  den  Helmgau,  das  Friesenfeld  und  den  Hassegau  nördlich,
  den  Nebelgau  und  die  provincia  Wigsezi  aber  südlich  hatte.

35)  Saxones  pariter  cum  Thauringis  congregati,  inito  cum  eis  cerlamine,
Caesis  ducibus,  celeros  illius  exercilus  occidemealis,  per  totam  illam  regionem
errare  secerunt.  pag.  434.

26)  Audientes  de  casu  sociorum  regisque  super  eos  advenin.
2:  7)  Audientes  (nam  Ccastra  metalus  est  rex  cic)  —  collegerunt  etc.