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lichen Schwarme der Ungarn sagt Widukind nicht 35), daß der König
Heinrich das Gefecht gegen ihn geleitet habe, was auch die Neueren
nicht annehmen. Indessen ist das nicht unwahrscheinlich; denn
erstlich wäre sonderbar, daß der König, der von der Ankunft der
Ungarn gewiß zeitig unterrichtet war und auf ihren Empfang sich
lange vorberceitet hatte, im entscheidenden Augenblicke zu spät gekommen
sein sollte; zweitens nennt Widukind die Ankunft Heinrichs
bei Riäde und das Eintreffen des Gerüchts von dem Unterange
des westlichen Heeres so im Zusammenhange 75), daß man
ast annehmen muß, er wolle auch andeuten, daß die Letztere Folge
des Ersteren gewesen sei, und beide von derselben Gegend gekommen.
— Endlich drittens macht Widukind den König keineswegs
zum Mittelpunkte seiner Erzählung, sondern gedenkt seiner
nur beiläufig in einer Einschaltung 37), so daß seine Nichterwähnung
des Königs bei dem ersten Gefechte bedeutungslos ist. —
Nimmt man nun an, daß der König schon dem ersten Zusammenreeffen
beigewohnt habe, so lag das Rieth auf seinem ferneren
Wege.
mal das Rittegau bei Nordheim und nicht vielleicht bisweilen das Ried
in der güldnen Aue zu verstehen ist.
Die erwähnte Bedeutung von Ried kommt schon zeitig vor: in einer
Urkunde König Conrad l. vom 10. Novbr. 911 (Eckart comm. II. 899) erscheint
„locus Fihnriod# im Gaue Folchfeld, was Caspar Zeuß in seiner Schrift
über die Teutschen und die Nächbarstämme (München, 1837. S. 647 u. 648)
mit Viehried erklärt; dann in einer Urkunde Heinrichs!, vom 1. Junius 932
dalirt: in loco Reot dicto (Wenk, hessische Landesgeschichte III. 27.), welches
Reot das Ried bei Erfurt zu sein scheint, da der König am letzteren Orte
unter demselben Tage und über dasselbe Geschäft, nämlich über Schenkungen
an das Kloster Hersfeld, eine zweite Urkunde ausgestellt hat (Wenk II. 26.
und Böhmers Regesten); ferner in einer Urkunde von 1244: coram libero
comite Oiberlo apnd pralum juxta Relhe in loco legilimo bami regalis eic.
(Kindlinger's Münstersche Beiträge II. 260). — Ebenso in zwei Urkunden
Friedrich's II. aus dem Monat Julius 1234 (Böhmer's Regesten Nr. 3411
und 3412) datirt von „Reate“ und enthaltend: die erste, eine Bestätigung
der Dotation des Franziscushospitals in Marburg und die andere, einen
Schutzbrief für die Stadt Erfurt, welches Reate wahrscheinlich wie das
Reot nichts anderes als das Ried ist.
Ist nun sonach wahrscheinlich, daß unter Widukind's Riede, wie schon
Cyriak. Spangenberg vermuthet hat und Werseke in der Gaubeschreibung
S. 66 ebenfalls annimmt, ein Ried oder Rieth zu verstehen ist, oder ein
dabei gelegener und davon benannier Ort, so ist jedenfalls an ein Thüringsches
Ried zu denken, und zwar an die schlechthin unter dem Namen
Ried bekannte Aue an der Helme und Unstrut, welche sich von Kelbra bis
Nebra herabzieht und den Helmgau, das Friesenfeld und den Hassegau nördlich,
den Nebelgau und die provincia Wigsezi aber südlich hatte.
35) Saxones pariter cum Thauringis congregati, inito cum eis cerlamine,
Caesis ducibus, celeros illius exercilus occidemealis, per totam illam regionem
errare secerunt. pag. 434.
26) Audientes de casu sociorum regisque super eos advenin.
2: 7) Audientes (nam Ccastra metalus est rex cic) — collegerunt etc.