Full text : Sachsen-Chronik Erste Serie. (1)

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Hiermit  möchte  man  sich  aber  zu  begnügen  haben,  da  schwerlich
  zu  ermitteln  ist,  ob  einer  und  welcher  der  jetzt  vorhandenen
Orte  am  oder  im  Rieth,  welchen  dasselbe  den  Namen  gegeben,
der  von  Widukind  erwähnte  Ort  Riäde  (locus  Riacde),  oder  ob
derselbe  vielleicht  seitdem  eingegangen  ist.  Denn  nach  dem  Verzeichniß
  der  untergegangenen  Dörfer  des  Erfurter  Regierungsbezirks
  in  den  Mittheilungen  des  thüringisch  -sächsischen  Alterthumsforschenden
  Vereins  (Bud.  II.  S.  260)  findet  man  unter  diesen
Wüstungen  No.  47  Riedhausen  im  Langensalzer  Kreise  und
Nr.  170  Riethheim  im  Weißenseer  Kreise  erwähnt.

Aus  dem  Worte  Ort  oder  Ortschaft  (locus)  ist  nichts  zu
schließen;  es  wird  dasselbe  bei  einzelnen  Ortschaften  und  auch  bei
ganzen  Gegenden  angewendets8).  Aus  dem  Worte  locus  allein  ist
sonach  nichts  zu  entnehmen  und  es  kann  Widukind  damit  sowohl  das
ganze  Rieth,  als  eine  einzelne  civitas  oder  urbs  haben  bezeichnen
wollen.

Kann  nun  die  absolute  Lage  von  Riäde  und  von  der  urbs
vicina  Widonis  mit  Bestimmtheit  nicht  ermittelt  werden;  so  ist
doch  soviel  gewiß,  daß  beide  Orte  nicht  zu  weit  von  einander  gelegen
haben;  denn  die  Aufstellung  des  königlichen  Heeres  (juxta  locum,
qdui  dicitur  Riede)  bewog  die  Ungarn,  die  Belagerung  der  benachbarten
  Stadt  (urbis  vicinae)  eiligst  abzubrechen.  Ist  letztere,
wie  oben  wahrscheinlich  gemacht  worden,  in  der  Nachbarschaft
Merseburgs  zu  suchen;  so  muß  man  auch  das  sächsische  Lager
mindestens  auf  die  östliche  Seite  des  Rieths  setzen.

Das  Lager  der  Ungarn  erwähnt  Widukind  zweimal:  zuerst
erzählt  er,  daß  sie  durch  den  Anmarsch  des  Königs  in  der  Berennung
  der  Stadt  des  Wido  gestört,  das  Lager  verlassen  hätten  39)
und  dann,  nach  der  Schlacht,  sei  das  Lager  genommen  worden.  10)  —

Dasselbe  Lager  kann  Widukind  an  beiden  Stellen  nicht  meinen;
  denn  wäre  dies  und  hätten  die  Ungarn  ihr  einziges  Lager
schon  vor  der  Schlacht  verlassen,  so  wäre  unerklärlich,  warum  die
Sachsen  dieses  Lagers  nicht  sogleich  sich  bemeistert  und  warum
wenig'tens  die  darin  aufbewahrten  Gefangenen  nicht  sofort  und  selbst
sich  befreit  hätten,  und  Widukind  könnte  nicht  später  sagen,  daß

38)  So  heißt  es  in  den  annal.  Lauriss.  maj.  beim  Jahre  758:  Pippinns
rex  in  Saxoniam  —  introivit  in  loco,  qui  dieilur  Silnia=  worunter,  wenigstens
nach  der  Meinung  Pertzens  die  Sende,  ein  Landstrich  zwischen  Paderborn
und  Münster  zu  verstehen  ist.  Ferner  in  einer  Urkunde  Heinrich  II.  vom
23.  Novbr.  1004  (Höfer's  Zeitschrift  für  Archivkunde,  Bd.  II.  S.  139)  —
im  logo  qui  nominatur  Hassegan  —.  Widukind  selbst  bedient  sich  des  Ausdrucks
  locus  in  ganz  verschiedenen  Beziehungen:  S.  9  (466)  in  loco,  qui
dicitur  Onidelingeburg,  aber  auch  in  S.  18  (442):  in  locum,  qui  dicitur  Trimmining,
  das  ist  der  Drömmlingsmoor  bei  Orbisfelde.

29)  Ea  nocte,  limore  perculsi,  reliclis  Castris  ete.
10)  Castra  invasa  etc.  pag.  434.