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Hiermit möchte man sich aber zu begnügen haben, da schwerlich
zu ermitteln ist, ob einer und welcher der jetzt vorhandenen
Orte am oder im Rieth, welchen dasselbe den Namen gegeben,
der von Widukind erwähnte Ort Riäde (locus Riacde), oder ob
derselbe vielleicht seitdem eingegangen ist. Denn nach dem Verzeichniß
der untergegangenen Dörfer des Erfurter Regierungsbezirks
in den Mittheilungen des thüringisch -sächsischen Alterthumsforschenden
Vereins (Bud. II. S. 260) findet man unter diesen
Wüstungen No. 47 Riedhausen im Langensalzer Kreise und
Nr. 170 Riethheim im Weißenseer Kreise erwähnt.
Aus dem Worte Ort oder Ortschaft (locus) ist nichts zu
schließen; es wird dasselbe bei einzelnen Ortschaften und auch bei
ganzen Gegenden angewendets8). Aus dem Worte locus allein ist
sonach nichts zu entnehmen und es kann Widukind damit sowohl das
ganze Rieth, als eine einzelne civitas oder urbs haben bezeichnen
wollen.
Kann nun die absolute Lage von Riäde und von der urbs
vicina Widonis mit Bestimmtheit nicht ermittelt werden; so ist
doch soviel gewiß, daß beide Orte nicht zu weit von einander gelegen
haben; denn die Aufstellung des königlichen Heeres (juxta locum,
qdui dicitur Riede) bewog die Ungarn, die Belagerung der benachbarten
Stadt (urbis vicinae) eiligst abzubrechen. Ist letztere,
wie oben wahrscheinlich gemacht worden, in der Nachbarschaft
Merseburgs zu suchen; so muß man auch das sächsische Lager
mindestens auf die östliche Seite des Rieths setzen.
Das Lager der Ungarn erwähnt Widukind zweimal: zuerst
erzählt er, daß sie durch den Anmarsch des Königs in der Berennung
der Stadt des Wido gestört, das Lager verlassen hätten 39)
und dann, nach der Schlacht, sei das Lager genommen worden. 10) —
Dasselbe Lager kann Widukind an beiden Stellen nicht meinen;
denn wäre dies und hätten die Ungarn ihr einziges Lager
schon vor der Schlacht verlassen, so wäre unerklärlich, warum die
Sachsen dieses Lagers nicht sogleich sich bemeistert und warum
wenig'tens die darin aufbewahrten Gefangenen nicht sofort und selbst
sich befreit hätten, und Widukind könnte nicht später sagen, daß
38) So heißt es in den annal. Lauriss. maj. beim Jahre 758: Pippinns
rex in Saxoniam — introivit in loco, qui dieilur Silnia= worunter, wenigstens
nach der Meinung Pertzens die Sende, ein Landstrich zwischen Paderborn
und Münster zu verstehen ist. Ferner in einer Urkunde Heinrich II. vom
23. Novbr. 1004 (Höfer's Zeitschrift für Archivkunde, Bd. II. S. 139) —
im logo qui nominatur Hassegan —. Widukind selbst bedient sich des Ausdrucks
locus in ganz verschiedenen Beziehungen: S. 9 (466) in loco, qui
dicitur Onidelingeburg, aber auch in S. 18 (442): in locum, qui dicitur Trimmining,
das ist der Drömmlingsmoor bei Orbisfelde.
29) Ea nocte, limore perculsi, reliclis Castris ete.
10) Castra invasa etc. pag. 434.