920 II. Heeresversorgung.
kehlenteer und allen aus diesen hergestellten Olen — a. a. O.
26o0,
4. die Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Munition, Pulver
und Sprengstoffen sowie von anderen Artikeln des Kriegs-
bedarfs und von Gegenständen, die zur Herstellung von
Kriegsbedarfsartikeln dienen — a. a. O. S. 265,
5. die Ausfuhr und Durchfuhr von Eisenbahnmaterial aller
Art, von Telegraphen= und Fernsprechgerät sowie von Teilen
davon, von Luftschiffergerät aller Art, von Fahrzeugen
und Teilen davon — d. a. O. S. 266,
6. die Ausfuhr und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der
Herstellung und dem Betrieb von Gegenständen des Kriegs-
bedarfs zur Verwendung gelangen — d. a. O. S. 267,
7. die Ausfuhr und Durchfuhr von Verband= und Arznei-
mitteln sowie von ärztlichen Instrumenten und Geräten —
a. a. O. S. 268.)
Verboten wurde ferner durch Kaiserl. Verordnung von demselben Tage
(RGBl. 269) die Einfuhr und die Ausfuhr von Tauben.
Begründung.
(D. 47.)
Der Reichskanzler hat, in Gemäßheit des §2 dieser KNaiserlichen Derord-
nungen, die unter die Derbote fallenden Gegenstände durch Bekanntmachungen
bezeichnet, die im Reichsanzeiger zur Deröffentlichung gelangt sind. Der Umfang
der Derbote ist in erster Linie bestimmt worden durch Gründe der militärischen
Sicherheit und durch die Fürsorge für die Erhaltung der zur Nriegführung not-
wendigen Rohstoffe und Waren, ferner durch die Sorge für den Schutz des Be-
standes an Nahrungs= und Suttermitteln. Darüber hinaus aber war es geboten,
in diesem von England aufgezwungenen wirtschaftlichen Kriege der deutschen
Dolkswirtschaft diejenigen Rohstoffe zu sichern, welche die notwendige Doraus-
setzung für die FSortsetzung der wirtschaftlichen Betätigung bilden.
Daß die Beschränkung, welche der Erlaß der Qusfuhrverbote dem handel und
der gewerblichen Erzeugung notwendig auferlegte, zu zahlreichen Wünschen
und Knträgen auf Beseitigung oder Milderung der Derbote Deranlassung gegeben
bat, ist begreiflich. Ein großer Aeil dieser Klagen ließ freilich erkennen, daß die
für den Erlaß der Derbote maßgebenden Gesichtspunkte und allgemeinen Inter-
essen in weiteren Kreisen von Handel und Gewerbe nicht immer richtig anerkannt
und gewürdigt worden sind. Diese Klagen konnten keine Berücksichtigung finden.
Soweit es indes angängig erschien, ist den Wünschen von handel und Industrie
Rechnung getragen worden, sei es durch die Einschränkung einzelner Derbote,
sei es durch Gewährung von Kusnahmen im einzelnen FSalle. Insbesondere
von der dem Reichskanzler in den Naiserlichen Derordnungen erteilten Ermäch-
tigung, Husnahmen zuzulassen, ist in weitgehendem Maße GEebrauch gemacht
worden, und es ist hierdurch in zahlreichen Sällen gelungen, den von Derboten be-
troffenen Werken die Pflege ihrer ausländischen handelsbeziehungen sowie die
Sortführung der Betriebe und die Weiterbeschäftigung ihrer Krbeiter zu er-
möglichen. Daß es auf diesem Wege erreicht worden ist, zwischen den durch den
Schutz des heeres und des Landes bedingten Knforderungen und den Interessen
der am Kusfuhrhandel beteiligten Nreise diejenige Mitte zu wahren, welche
dem allgemeinen Interesse entsprach, bezeugt die verhältnismäßig günstige