Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

138 Sellerreich — Ungarn. 
erklärt, hinzugehen und müßte er allein gehen. Die Magnaten- 
conferenz beschließt, der Laudtagseröffnung beizuwohnen. 
6. April. Eröffnung des Landtags in Ofen. Eröffnungsrede des Judexr 
curiae, in der das Februarpatent nicht ausdrücklich erwähnt, aber 
doch angedeutet wird. Erste Sitzung beider Häuser in Pesth. Der 
Alterspräsident der Magnaten, Graf Esterhazy ehrt in seiner Erxöff- 
nungsrede das Andenken des Grafen Louis Batthyanyi und stellt 
den Patriotismus des Märtyrers zum Muster auf. Das Haus 
constituirt sich, worauf das k. Decret verlesen wird, das Graf 
Apponyi zum Präsidenten, Graf Majlath zum Vicepräsidenten 
der Magnatentafel ernennt. Es wird der Antrag gestellt, gegen 
diese Ernennungen zu protestiren, da sie der Contrasignirung eines 
ungarischen Ministers entbehren und ein ungarisches Ministerium 
zu verlangen. Nach längerer Debatte wird beschlossen, keinen förm- 
lichen Protest zu erlassen, wohl aber die Verhandlung ins Protokoll 
aufzunehinen. 
8. „ Graf Ladislaus Teleky erschießt sich in Pesth. 
9. „ Protestation des Graner Comitats gegen die Giltigkeit der Ge- 
sammtstaatsverfassung vom 26. Februar für Ungarn: 
„.. Die Gesammtheit dieses Comitates erklärt demnach, getreu ihrtr 
patriotischen Pflicht und ihrer altererbten jurisdiklionellen Aufgabe, unter 
dem Schilde der öffentlichen Meinung Europa's einstimmig und ohne daß 
Jemand widersprochen hätte, daß sie die von den in Wien residirenden 
österreichischen Regierungsmännern in Widerspruch mit den Gesetzen aus- 
geübte Einmischung und deren faktischen Regierungseinfluß auf die inneren 
Angelegenheiten Ungarns, für rechtlos usurpirt, und eben so das Resultat 
dieses Einflusses, das Patent vom 26. Februar, dann den in Folge des- 
selben zu bildenden Reichsrath, als eine Institution, welche die Grund- 
esetze und Rechte unseres Vaterlandes verletzt, unsere freie Entwickelung 
hinder, unsere garantirte Unabhängigkeit vernichtet, und ohne Einwilligung 
der Nation ins Leben gerufen wurde, für ungesetzlich und für nicht ver- 
bindlich betrachtet. Und während das Comitat in diesem ernsten Augenblick 
seinen Protest ausspricht erklärt es zugleich, daß es ohne Ansehen der 
Person Jeden, der an der Bildung dieses Reichsrathes, gleichvriel ob als 
Wähler oder Gewählter theilzunehmen nicht anstehen würde, als einen 
gegen das öffentliche Wohl des Vaterlandes sich Erhebenden und als einen 
Gegenstand der allgemeinen Verachtung, als Vaterlandsverräther brand- 
marken werde, damit er aus der Gesellschaft aller ehrenhafter Männer aus- 
geschlossen und sein Name der Schande übergeben werde. Dieser Beschluß 
wird für die Nachwelt aufgezeichnet, damit, was immer auch die Vorsehung 
über die Zukunft des Vaterlandes beschließen möge, der Beweis vorhanden 
bleibe, daß dieses Comitat der Gewalt und Macht gegenüber nicht stumm 
geblieben und daß es, indem es die Waffe des heiligen Rechtes und der 
Oeffentlichkeit zu seiner Vertheidigung benüßte, seiner Pflicht Genüge ge- 
leistet hat". 
„ Das Oberhaus beschließt, beim Judex curiae Auskunft darüber 
zu verlangen, warum die Magnaten und Prälaten Siebenbürgen“ 
nicht eingeladen worden seien. 
12. „ Beschlüsse der serbischen Nationalversammlung in Carlowitz für 
die Vereinigung mit Ungarn aber unter einem eigenen Woiwoden. 
11.
	        
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