138 Sellerreich — Ungarn.
erklärt, hinzugehen und müßte er allein gehen. Die Magnaten-
conferenz beschließt, der Laudtagseröffnung beizuwohnen.
6. April. Eröffnung des Landtags in Ofen. Eröffnungsrede des Judexr
curiae, in der das Februarpatent nicht ausdrücklich erwähnt, aber
doch angedeutet wird. Erste Sitzung beider Häuser in Pesth. Der
Alterspräsident der Magnaten, Graf Esterhazy ehrt in seiner Erxöff-
nungsrede das Andenken des Grafen Louis Batthyanyi und stellt
den Patriotismus des Märtyrers zum Muster auf. Das Haus
constituirt sich, worauf das k. Decret verlesen wird, das Graf
Apponyi zum Präsidenten, Graf Majlath zum Vicepräsidenten
der Magnatentafel ernennt. Es wird der Antrag gestellt, gegen
diese Ernennungen zu protestiren, da sie der Contrasignirung eines
ungarischen Ministers entbehren und ein ungarisches Ministerium
zu verlangen. Nach längerer Debatte wird beschlossen, keinen förm-
lichen Protest zu erlassen, wohl aber die Verhandlung ins Protokoll
aufzunehinen.
8. „ Graf Ladislaus Teleky erschießt sich in Pesth.
9. „ Protestation des Graner Comitats gegen die Giltigkeit der Ge-
sammtstaatsverfassung vom 26. Februar für Ungarn:
„.. Die Gesammtheit dieses Comitates erklärt demnach, getreu ihrtr
patriotischen Pflicht und ihrer altererbten jurisdiklionellen Aufgabe, unter
dem Schilde der öffentlichen Meinung Europa's einstimmig und ohne daß
Jemand widersprochen hätte, daß sie die von den in Wien residirenden
österreichischen Regierungsmännern in Widerspruch mit den Gesetzen aus-
geübte Einmischung und deren faktischen Regierungseinfluß auf die inneren
Angelegenheiten Ungarns, für rechtlos usurpirt, und eben so das Resultat
dieses Einflusses, das Patent vom 26. Februar, dann den in Folge des-
selben zu bildenden Reichsrath, als eine Institution, welche die Grund-
esetze und Rechte unseres Vaterlandes verletzt, unsere freie Entwickelung
hinder, unsere garantirte Unabhängigkeit vernichtet, und ohne Einwilligung
der Nation ins Leben gerufen wurde, für ungesetzlich und für nicht ver-
bindlich betrachtet. Und während das Comitat in diesem ernsten Augenblick
seinen Protest ausspricht erklärt es zugleich, daß es ohne Ansehen der
Person Jeden, der an der Bildung dieses Reichsrathes, gleichvriel ob als
Wähler oder Gewählter theilzunehmen nicht anstehen würde, als einen
gegen das öffentliche Wohl des Vaterlandes sich Erhebenden und als einen
Gegenstand der allgemeinen Verachtung, als Vaterlandsverräther brand-
marken werde, damit er aus der Gesellschaft aller ehrenhafter Männer aus-
geschlossen und sein Name der Schande übergeben werde. Dieser Beschluß
wird für die Nachwelt aufgezeichnet, damit, was immer auch die Vorsehung
über die Zukunft des Vaterlandes beschließen möge, der Beweis vorhanden
bleibe, daß dieses Comitat der Gewalt und Macht gegenüber nicht stumm
geblieben und daß es, indem es die Waffe des heiligen Rechtes und der
Oeffentlichkeit zu seiner Vertheidigung benüßte, seiner Pflicht Genüge ge-
leistet hat".
„ Das Oberhaus beschließt, beim Judex curiae Auskunft darüber
zu verlangen, warum die Magnaten und Prälaten Siebenbürgen“
nicht eingeladen worden seien.
12. „ Beschlüsse der serbischen Nationalversammlung in Carlowitz für
die Vereinigung mit Ungarn aber unter einem eigenen Woiwoden.
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