Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

Oesterreich — Ungarn. 141 
24. Juni. Das Oberhaus beschließt, nach Verlesung des auf die Adresse 
bezüglichen Protokollauszugs des Unterhauses, seinerseits zu Pro- 
tokoll zu erklären: 
„Die Mitglieder des Oberhauscs theilen mit patriotischem Gefühle die 
Freude des Repräsentantenhauses über die von beiden Tafeln in dieser 
wichtigen Angelegenheit an den Tag gelezte Eintracht. Was schließlich die 
Verwahrung des Repräsentantenhauses anbelangt, so treten die hohen Stände 
derselben um so eher bei, als sie für ihre von den gegenwärtigen außer- 
ordentlichen Verhältnissen gebotenen Handlungen es für nöthig halten, eine 
gleiche Verwahrung einzulegen“. 
25. „ Das Unterhaus spricht durch Aufstehen sein Beileid über den 
Ted Caveour's aus. 
„ Der Kaiser nimmt die Adresse des ungarischen Landtags in dieser 
Form nicht an und verlangt eine andere der Würde der Krone 
und seinen ererbten Herrscherrechten gehörig entsprechende Form in 
einem Rescript an den Landtag: 
„.-Die Berathungen dieses Landtages, welche über Unsere Allerhöchsten 
Herrscherrechte im Repräsentantenhause gerflogen wurden, sowie die Ausbrüche, 
welche gegen die Uns als dem erblichen König Ungarns gesetzlich zukommenden 
unlengbaren Erbrechte gerichtet waren, haben Wir mit ernster Betroffenheit 
erfahren und halten es für Unsere höchste Pflicht, zur Wahrung der Unserer 
fürstlichen Person und Unserer königlichen Erbrechte schuldigen Ehrfurcht, 
welche der Thron und dessen Würde gerechterweise erheischt, welche aber in 
jener Adresse der Stände und Vertreter des Landes, abweichend von dem 
gesetzlichen Gebrauche, bei Seite gesetzt wurde, die Adresse, welche mit Ver- 
letzung der königlichen Rechte nicht an den erblichen König Ungarns ge- 
richtet worden ist, zurückzuweisen. Da Wir nichts desto weniger lebhaft 
wünschen, Uns über die in der Adresse der Stände und Vertreter des 
Landes enthaltenen hochwichtigen Fragen aufrichtig äußern zu können, so 
sordern wir die Vertreter des Landes biemit ernstlich auf: daß sie, unter 
Beachtung des bei Gelegenheit des Krönungslandtages vom Jahre 1790 
beobachteten Verfahrens, die Adresse Uns in einer solchen Form unterbreiten, 
daß deren Entgegennahme der von Uns gegen jederlei Angrisse stets zu 
schhbenden Würde der Krone und Unseren ererbten Herrscherrechten gehörig 
entspreche“. 
1. Juli. Das kaiserliche Reseript, das die Adresse in dieser Form 
zurückweist, wird im Ober= und Unterhause verlesen und beschlossen, 
die öffentlichen Sitzungen für einige Tage auszusetzen. 
5. „ Das Unterhaus beschließt ohne Widerrede die Adresse an den 
Kaiser in der arsprünglichen Fassung Deaks und in der Fassung 
wie 1700 abzuändern. 
6. „ Das Oberhaus nimmt freudig den Beschluß des Unterhauses 
entgegen und beschließt einstimmig, demselben beizutreten. 
8. „ Die Präsidenten beider Häuser des Landtags überreichen dem 
Kaiser die nach seinem Verlangen in der Form abgeänderte Adresse: 
„„. Auch wir haben uns versammelt, als die Vertreter der ungarischen 
Nation, um unsere constitutionelle Wirksamkeit wieder zu beginnen, und 
unser erster Schritt ist eine schmerzliche Ansprache, — nicht wegen der Leiden 
vergangener Zeiten, denn darüber wollen wir einen Schleier breiten, — 
sondern wegen der Rechtswidrigkeiten, die auch jetzt noch bestehen und ohne 
30.
	        
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