Vorbemerkung.
Der zweite Jahrgang des europäischen Geschichtskalenders
bedarf nur weniger einleitender Worte. Die Grundsätze der Behand-
lung sind dieselben geblieben, wie voriges Jahr, dagegen ist der
Umfang etwas größer geworden. Was die Hauptstaaten betrifft, so
dürfte die Vollständigkeit, sowohl was die Thatsachen, als was die
Auszüge aus Actenstücken betrifft, wenig zu wünschen übrig lassen.
Auf die letzteren ist die größte Sorgfalt verwendet worden und dabei
nicht nur auf sog. diplomatische Actenstücke, sondern auch auf offizielle
ministerielle Erklärungen in Parlamenten und Landtagen, auf Aus-
lassungen offiziöser Regierungsorgane, auf populäre Manifestationen
u. dgl. Rücksicht genommen worden, so daß auf engen Raum manches
zusammengedrängt wurde, was man selbst in größeren Sammlungen
umsonst suchen würde. Die knappe Haltung wurde beibehalten, von
allen Actenstücken nur die entscheidenden Theile, aber diese auch ganz
und vollständig ausgenommen. Auch für die nichtdeutschen Staaten
ist in diesem zweiten Jahrgang die Scheidung nach Ländern einge-
treten. Die größere Vollständigkeit und der Umstand, daß sich die
Ereignisse des Jahres 1861 nicht wie diejenigen von 1860 gewisser-
maßen von selbst um ein vorwiegendes Interesse gruppirten, schienen