Eriechenland. 309
12. Nov. Der König richtet eine zweite von sämmtlichen Ministern gegengezeichnete
Botschaft an die Nat.-Versammlung, in der er einige Abänderungen
der revidirten Verfassung verlangt:
„Indem ich Ihnen den Text der Verfassung zurücksende, die von der Nationalversammlung
votirt und mir durch einen Ausschuß überreicht wurde,
drücke ich ihr meinen aufrichtigsten Dank aus für den Eiser, womit sie ihre
Arbeiten zu Ende brachte. Indem ich die Verfassung annehme, werde ich den
von ihr festgesetzten Eid leisten. Da aber meine Minister mir vorstellten, daß
der Nationalversammlung Vorschläge gemacht wurden, die darauf abzielen,
auf constitutionelle Weise für die Staatsbedürfnisse zu sorgen, vom Anfange
1865 bis zur Einberufung der Kammer, und die Vorbereitungen zu den Deputirtenwahlen
anzubahnen, so habe ich auf den Wunsch meiner Minister
beschlossen, Montag den 16. (28.) November die Verfassung zu unterzeichnen
und den Eid auf dieselbe zu leisten. Vorher aber muß ich die Nationalversammlung
auf zwei Artikel der neuen Constitution aufmerksam machen. Unlängst
an meine Regierung gerichtete Vorstellungen lenkten ihre Aufmerksamkeit
auf Artikel 2 der Verfassung, kraft dessen die „Geistlichen der abendländischen
(römisch-katholischen) Kirche in Griechenland griechische Staatsbürger sein
müssen. Ich ersuche demnach die Nationalversammlung, diesen Artikel neuerdings
in Erwägung zu ziehen, nicht um Rechte, die dem Staate gebühren,
zu schwächen, sondern um die Regierungsthätigkeit zu erleichtern, die stets diese
Rechte aufrecht zu erhalten streben wird, insoferne nicht internationale Verpflichtungen
denselben Grenzen setzen. Indem ich die ungehemmte und nicht durch
allzulange Zeiträume verhinderte Revision jener Verfassungsartikel für nützlich
erachte, welche das nationale Urtheil und die Erfahrung als mangelhaft darstellen
sollten, überlasse ich es dem Patriotismus der Nationalversammlung,
eine praktischere und den Interessen der Nation entsprechendere Revisionsweise,
wie sie dieselbe in ihrer Weisheit ausfindig machen kann, zu votiren. Mit
dem festen Willen, für immer alle meine Kräfte dem Dienste unseres theueren
Vaterlandes zu widmen, und mit dem Wunsche, daß die neue Verfassung durch
eine aufrichtige und einsichtsvolle Ausübung der Gewalten, die sie einsetzt, zum
Wohle des Vaterlandes beitrage, sende ich der Nationalversammlung meinen
königlichen Gruß.“
15. „ Die Opposition beantragt ein Tadelsvotum gegen das Ministerium
wegen der königl. Botschaft vom 12. d. M. Auf Anregung des
Ministers Komunduros ertheilt dagegen die Versammlung dem Mitnisterium
mit 177 gegen 118 Stimmen ein Zutrauensvotum.
16. „ Die Nat.-Versammlung entspricht dem einen Verlangen der königl.
Botschaft bezüglich der kathol. Geistlichen, lehnt dagegen das andere
bezüglich Revision der Verfassung ab.
23. „ Die Opposition beschließt unter Protest aus der Nat.-Versammlung
auszutreten. Die Kammer löst sich auf, ohne förmlich geschlossen
zu werden, ohne daß von ihr weder ein Steuergesetz noch ein Budget
für 1865 votirt worden wäre.
21. Dec. Modification des Ministeriums Kanaris.
— „ Der König beruft den General Kalergis als Oberstallmeister nach
Athen. Die öffentliche Meinung sieht in demselben den zukünftigen
Staatsstreichminister.