Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

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Deutschland. 
militärischen Operationen gegebene Ausdehnung ändert übrigens nichts 
an den früheren Erklärungen der .. . Regierung bezüglich 
ihrer Stellung zu dem gegenwärtigen Zerwürfniß. Um noch 
mehr zu beweisen, daß ihre versöhnlichen Gesinnungen aufrichtig sind, und 
daß ihre Absichten sich nicht geändert haben, erklärt sich die ... Regierung 
bereit, mit Dänemark einen Waffenstillstand abzuschließen, sei es nun auf der 
Basis der gegenseitigen Räumung der Stellungen zu Düppel und auf 
Alsen durch die dänischen Truppen und der österreichisch-preußischen Armee in 
Jütland oder des militärischen uti-possidetis. In einem wie in dem an- 
dern Falle stellt aber die .Regierung die Bedingung, in den Waffenstill- 
stand die Einstellung der Feindseligkeiten auf dem Meer miteinzuschließen, die 
von beiden Seiten gemachten Prisen herauszugeben und das über die in den 
Häfen befindlichen Schiffe verhängte Embargo aufzuheben. Ebenso erklärt sich 
die Regierung bereit, mit den betheiligten Mächten in Conferenz über die 
Mittel zu treten, die geeignet wären, den Frieden wiederherzustellen.“ 
7. März. (Nassau). Versammlung der nassauischen Fortschrittspartei 
 
 
 
zu Kastel in Hessen-Darmstadt. 
,,  ,,  (Mecklenburg). Die Beschlüsse der Stände über das Gesetz 
wegen Bestrafung von Dienstvergehen der Gutsleute auf den ritter- 
schaftlichen Gütern (das sog. Prügelgesetz) wird den beiden mecklen- 
burgischen Landesherrn durch den ständischen Ausschuß auftragsgemäß 
mitgetheilt. Der ritterschaftliche Beschluß lautet zustimmend, der- 
jenige der Landschaft dagegen ablehnend. Die mecklenburgs-schwerin- 
sche Regierung publicirt das Gesetz gleichwohl. 
,,  ,,  (Hamburg). Der Senat erklärt dem Bürgerausschuß auf seine 
Mittheilungen vom 11. Dec., 6. Januar (und 3. März) in der 
schleswig-holsteinischen Sache, er habe bisher keine Antwort gegeben, 
weil er die früheren Beschlüsse nur für den Ausdruck der Wünsche 
und Ansichten der Bürgerschaft, nicht für eine Beantwortung bedür- 
fende Anfrage gehalten habe. Die Sache schwebe ja noch beim 
Bunde und von einer Verpflichtung zur Auskunftertheilung über das, 
was er künftig thun wolle, könne doch nicht die Rede sein. 
8.  „ (Deutsch-dänischer Krieg). Einmarsch der österr.-preußischen 
Truppen in Jütland. 
8/9. März. (Hannover). Beide Kammern nehmen die von der gemein- 
schaftlichen Commission vorgeschlagene Adresse, die I. Kammer fast 
einstimmig, die II. Kammer einstimmig an: 
„ ... Stände halten es für ihre Pflicht, hiermit öffentlich und feierlich 
Namens des gesammten hannoverschen Volkes auszusprechen, daß es den 
Ständen und dem Lande ein erhebendes Gefühl ist, sich eins zu wissen 
mit seinem König in dem Bestreben, die Rechte der genannten Herzog= 
thümer, vor Allem die schwergekränkten Rechte Schleswig-Holsteins auf Selb- 
ständigkeit, auf staatliche Zusammengehörigkeit und auf den 
durch das in den Herzogthümern geltende, vom Bunde anerkannte Recht der 
agnatischen Erbfolge berufenen legitimen Fürsten mit aller Kraft zu 
wahren; sich eins zu wissen mit seinem Könige in der Ueberzeugung, daß 
ohne die Kraft, welche das Band ihrer Vereinigung den deutschen Staaten 
verleiht, auch die Selbständigkeit und die Integrität unseres Königreichs ge- 
fährdet wird; und daß wie in allen die Existenz des Bundes bedrohenden 
Stürmen sein gutes Recht als seine sicherste, wenn nicht seine einzige Stütze