128 Preußen und der norddeutsche Bund.
ihm eine vollständige Darlegung der Finanzlage, namentlich die Feststellung
der Höhe des Deficits und der Mittel seiner Deckung vorerst zu erlassen bis
zur Berathung des Spezialetats. „Eine allgemeine Bemerkung glaube ich
mir schon heute gestatten zu dürfen, die Andeutung nämlich, daß es mir als
ein dringendes Gebot einer richtigen Finanzpolitik erscheint, in Bezug auf die
Tilgung der preußischen Staatsschulden dem preußischen Staat eine größere
Leichtigkeit in der Bewegung zu ermöglichen (sehr gut! links), ihn in den
Stand zu setzen, in günstigen Jahren eine größere Summe auf die Tilgung
jener Schulden zu verwenden, in ungünstigen eine kleinere Summe, versteht
sich unter vollständiger Wahrung der Rechte der Staatsgewalt. Denn wie ich
den vorliegenden Etat näher betrachte, und mir sage, daß er zwar mit einem
Deficit von 5,400,000 Thlrn. abschließt, daß aber der Etat zur Tilgung
älterer Staatsschulden die Summe von 8,666,000 Thlrn. bestimmt, und be-
stimmen mußte, dann bin ich der Ansicht, daß immerhin bei uns ein Voran-
schlag besteht, um welchen uns die meisten Staaten Europas beneiden.“ (Sehr
gutl links.)
29. Oct. (Preußen.) Abg.-Haus: Schluß der Berathung des Eberty'-
schen Gesetzesentwurfs bez. Competenz der Schwurgerichte auch für
politische Verbrechen und Preßvergehen. Die § 2 u. ff. werden
gleichfalls angenommen, der ganze Gesetzentwurf mit 169 gegen
143 Stimmen.
2. Nov. (Preußen.) Abg.-Haus: Beginn der Specialdebatte über
die Kreisordnungsvorlage.
Die §§ 1 und 2 werden nach der Vorlage, aber schon § 3 (welcher von
der Veränderung bestehender Kreisgrenzen und Bildung neuer Kreise handelt)
nur mit einem (zwischen der Fortschrittspartei und den Nationalliberalen
vereinbarten) Amendement Hennigs angenommen, wonach eine Veränderung
der bestehenden Kreisgrenzen, die Neubildung und Zusammenlegung von Kreisen
durch das Gesetz (im Entwurf nach Anhörung der Kreisvertretungen und des
Provinzial-Landtages in der Regel durch kgl. Verordnung) erfolgen, die in
Betracht kommenden Grundsätze der Auseinandersetzung gesetzlich geregelt wer-
den und Streitigkeiten bei Auseinandersetzungen dem ordentlichen Rechtswege
unterliegen sollen. (Es ergibt sich daraus bereits, daß die liberalen Parteien
vollkommen die Macht besitzen, die Gesetzesvorlage ganz nach ihren Wünschen
umzugestalten.)
3. „ (Preußen.) Eröffnung der hannover'schen Provinzialsynode.
Die Wahl des Bureau fällt streng kirchlich aus.
,, ,, (Preußen.) Die dänisch gesinnten Nordschleswiger haben für
ihre Adresse an den König 27,407 Unterschriften zusammenge-
bracht. Der König lehnt es jedoch ab, die Adresse entgegen zu
nehmen, und auch der Minister weigert sich, die damit eingetroffene
Deputation zu empfangen.
4. „ (Preußen.) Abg.-Haus: Der Minister von Mühler legt das
angekündigte Unterrichtsgesetz vor. Dasselbe wird an eine Special-
commission gewiesen.
Aus den Berathungen der Commission ergibt sich sofort, daß an eine
Annahme des Entwurfs im Sinne des Ministers von Seite des Hauses auch
nicht zu denken ist.