Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 77
Vereine mit römischer und polnischer Propaganda als Mitkämpfer der „Germa-=nia“,
der bayerischen Rheinbundpresse, der Welfen rc. zu erblicken."“
12. Febr. (Preußen.) Die clericale Centrumsfraction hält demonstrativ
13.
ein Festmahl „zu Ehren ihres hochgefeierten, in den letzten Fragen so
hart angegriffenen Mitgliedes, des Staatsministers a. D. Dr. Windhorst
Excellenz.“
. (Preußen.) Abg.-Haus: Dritte Lesung oder Schlußberathung
des Schulaufsichtsgesetzes. Erklärungen Bismarcks und Falks. Das
Amendement Rauchhaupt. Die 4 Artikel des Gesetzes werden in der
Fassung der ersten Berathung genehmigt und hierauf in namentlicher
Abstimmung das ganze Gesetz mit 207 gegen 155 Stimmen.
Debatte: Holtz (altconservativ pommerscher Landschaftsrath) sucht nachzuweisen,
daß das bestehende Recht in Preußen die Schulaufsicht der Kirche
zuerkenne., welche die Schule geschaffen und derselben ihre äußere Gestalt gegeben
habe. Nicht die Grenze zwischen Kirche und Staat sei die Schule, sondern
ein gemeinsames Rechtsgebiet auf Grund verfassungsmäßiger Bestimmungen,
die nicht anders als auf verfassungsmäßigem Wege abgeändert werden
könnten. Der Mlnister Falk habe selbst versprochen, die evangelische Geistlichkeit
in ihrem Rechte zu belassen. Mithin liege in dem Entwurf und in den Beschlüssen
des Hauses eine Verletzung der Verfassung vor, gegen die er im
Namen des Landes und der Kirche protestire. (Widerspruch links.) Löwe
(Fortschrittspartei) ist erstaunt, daß jetzt auf einmal die Rechte so verfassungstreu
geworden sei; früher als sich die Linke auf das verfassungsmäßige (Budget).=Recht
der Volksvertretung berufen, da habe man sie verhöhnt und gesagt, die
Verfassung enthalte Monologe, die nicht aktuelles Recht seien, sondern erst
durch Specialgesetze praktische Bedeutung erhielten. Redner bestreitet die Verfassungswidrigkeit
des Gesetzes und entwickelt die Nothwendigkeit desselben u. U.
durch den Hinweis auf den internationalen Charakter des deutschen Clerus,
der deutsche Gemeinden nicht nur dem polnischen, sondern in Tirol auch dem
wälschen Elemente ausgeliefert habe. Es komme dieß daher, weil er anders
als deutsch Redende leichter geistig unterwerfen könne. Die deutsche Sprache
sei an sich ein lebendiger Protest gegen die Ansprüche der römischen Hierarchie,
die gegenüber der geistigen Freiheit des neuen deutschen Reiches sich vergeblich
geltend machen würden. Das Gesetz sei im Geiste der alten preußischen Praxis
begründet. Cultusminister Falk: Lediglich im ausdrücklichen Hinblick auf
die thatsächlichen Verhältnisse, die zu ähnlichen Beschwerden gegen die evangelische
Schulinspektion noch nicht geführt hätten, wie gegen die katholische,
habe er die von Holt erwähnte Erklärung abgegeben. Das Gesetz richte aber
seine Spitze darum nicht minder auch gegen die evangelische Geistlichkeit, und
wenn sich je eine ähnliche Richtung, wie in der katholischen, geltend machen
sollie, so werde er kein Bedenken tragen, das Gesetz auch gegen sie zur Anwendung
zu bringen. v. Rauchhaupt (altconservativer Landrath des Delitzschen
Kreises) erneuert sein bei der zweiten Berathung gestelltes Amendement,
das zwar damals mit großer Mehrheit verworfen war, für das aber damals
der Minister v. Eulenburg, der einzige Minister, der für das Abg.-Haus ein
Mandat besittzt, gestimmt hatte. Das Amendement gab dem Staate nur die
Ernennung der Kreisschulinspektoren in die Hand, bestätigte aber für die Localaufsicht
die Ortsgeistlichen als die bis auf Widerruf im einzelnen Falle geborenen
Schulaufseher. Minister Falk hatte über dieses Amendement bei der
ersten Lesung Überhaupt keine Erklärung abgegeben. Man zog nun daraus
und aus der diesem Amendement günstigen Abstimmung Eulenburg's
den Schluß, daß die Regierung auf Grund desselben ihren Frieden mit
dem Herrenhause suchen werde. Es hatten denn auch wirklich über dieses