Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Trankreich. 297 
zu beschränken und einzuengen, die Verfassungsgesetze dagegen, um der 
(conservativen) Majorität der Versammlung freie Hand zu wahren, 
auf die lange Bank zu schieben. Die letzteren dagegen sind Hrun. 
Thiers die Hauptsache, wogegen er in ersterer Beziehung zu Conces- 
sionen geneigt ist. Die Commission beharrt jedoch im Wesentlichen 
auf ihrer Tendenz. 
Die Erklärungen des Hrn. Thiers berühren namentlich die Fragen betr. 
das allg. Stimmrecht und die Organisirung einer zweiten Kammer. Hr. 
Thiers hebt hervor: es wäre ein Fehler, das allgemeine Stimmrecht anzu- 
tasten, man müsse vielmehr, um eine Garantie für die Identität und die 
Moralität der Wähler zu haben, ein einjähriges Domicil als Bedingung 
des Wahlrechts festsetzen, die Wahl localisiren und das Listenscrutinium auf- 
heben. Art. 4 des Entwurfs anbelangend, schlägt Hr. Thiers folgende 
Specialgesetze vor, welche in der im Ministerrath genehmigten Fassung in 
kurzer Frist zu erlassen seien: 1) über die Zusammensetzung und den Wahl- 
modus der künftigen die gegenwärtige ersetzenden Nationalversammlung; 2) 
über die Zusammensetzung, den Wahlmodus und die Befugnisse einer zweiten 
Kammer; 3) über die Organisation der Executivgewalt in der Zwischenzeit 
zwischen der Auflösung der gegenwärtigen und der Constituirung der zukünf- 
tigen zwei Versammlungen. Bezüglich der Beschränkung und Einengung 
seiner persönlichen Stellung und seines Einflusses als Redner gegenüber der 
Nat.-Versammlung will er die Einleitungsphrase zu dem Entwurf der Com- 
mission: „die Nat.-Versammlung, indem sie das ihr zustehende constituirende 
Recht sich in seinem vollen Umfange vorbehält und nur von dem Wunsche 
geleitet, in den Befugnissen der öffentlichen Gewalten Verbesserungen vorzu- 
nehmen 2c.“ zugestehen, zeigt dagegen das Lächerliche und Absurde in den 
Förmlichkeiten, mit welchen die Commission seinen Kerühr mit der National- 
versammlung umgeben will, indem er bemerkt: „Mit solchen Artigkeiten und 
Förmlichkeiten begegnen sich die Chinesen; Sie wollen mich aber doch gewiß 
nicht eine lächerliche Nolle spielen lassen und noch weniger selbst eine lächer- 
liche Rolle spielen." Die Gegner der Commission und der Moajorität der 
Nat.-Versammlung nennen daher die 30er Commission fortan spottweise nur 
„die 30 Chinefen." Die Lage wird treffend folgendermaßen kurz bezeichnet: 
„Die Erklärungen des Hrn. Thiers in der 30er Commission sind offenbar 
das letzte Wort des Präsidenten. Die Antwort darauf seitens der Commission 
und Seitens der monarchischen Gebrueit der Nat.-Versammlung hängt von 
der andern Frage ab: ob die Rechte sich für stark genug hält, Hrn. Thiers 
zu stürzen und durch einen andern zu ersetzen. Wenn sie sich die Kraft zu- 
traut, einen Majoritätsstreich auszuführen, so wird sie nichts zugestehen und 
alles riskiren. Dagegen wird sie alles zugestehen, wenn sie sich ohnmächtig 
fühlt, die Ausführung ihrer eigentlichen Pläne in die Hand zu nehmen.“ 
12. Febr. Nat.-Versammlung: wählt den Republicaner Grevy wieder zu 
18. 
19. 
ihrem Präsidenten mit 421 Stimmen; doch finden sich in der Urne 
98 leere Zettel der legitimistischen Rechten. 
„ Nat.-Versammlung: beschließt mit 421 gegen 268 Stimmen, daß 
bei politischen Wahlen der Gewählte die absolute Moajorität der abge- 
gebenen Stimmen und zugleich wenigstens den vierten Theil der Stim- 
men aller eingeschriebenen Wähler haben müsse und daß diese Be- 
stimmung schon bei den nächsten Ergänzungswahlen zur Nat.-Versamm- 
lung Anwendung finden solle. 
„ Nat.-Versammlung: 30er Commission: genehmigt ihren Entwurf
	        
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