Full text : Europäischer Geschichtskalender. Fünfzehnter Jahrgang. 1874. (15)

       Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  167

der  Stimmzettel  zustimmt.  Ist  dieß  der  Fall,  so  wird  frühesiens  14  Tage,
spätestens  4  Wochen  darauf  ein  neuer  Termin  zur  Wahl  des  Stellvertreters
resp.  des  künftigen  Stelleninhabers  anberaumt.  In  diesem  Termine  wählen
die  erschienenen  wahlberechtigten  Mitglieder  mittels  verschlossener  Stimmzettel
einen  Geistlichen,  und  zwar  so,  dah  derjenige  Geistliche  als  gewählt  gilt,
welcher  die  absolute  Mehrheit  der  abgegebenen  Stimmzettel  erhalten  hat.
Ist  keine  absolute  Stimmenmehrheit  erzielt,  so  findet  engere  Wahl  zwischen
den  beiden  Geistlichen  statt,  welche  die  meisten  Stimmen  erhalten  haben.
Im  nämlichen  Termine  ist  endlich  in  gleicher  Weise  ein  Repräsentaunt  zur
Uebertragung  des  Amtes  an  den  gewählten  Geistlichen  zu  wählen.

Vorerst  kommt  indeß  keine  derartige  Wahl  zu  Stande,  da  die
Bischöfe  alles  ins  Werk  setzen,  jeden  derartigen  Versuch  zu  vereiteln.  In
der  Diöcese  Breslau  wird  dießfalls  folgende  Instruction  veröffentlicht:

„Die  katholisshe  Gemeinde  muß  auf  jede  gesetzliche  Weise  das  Zustandekommen
  der  in  den  Gesetzen  vom  20.  und  21.  Mai  1874  in  Aussicht  genommenen
  Wahl  des  Pfarrers  und  Seelsorgers  verhindern.  Ist  die  Gemeinde
einig  und  fest,  so  bedarf  es  weiterer  Maßnahmen  nicht;  es  wird  Sache  des
benachbarten  Clerus  sein,  der  Gemeinde  die  nothwendige  seelsorgerliche  Thätigkeit
  angedeihen  zu  lassen.  Finden  sich  aber  in  der  Gemeinde  zehn  Mitglieder,
  welche  auf  eigenen  oder  fremden  Antrieb  eine  Wahl  beantragen,  so
ist  es  heilige  Pflicht  sämmtlicher  wahlberechtigten  Gemeindeglieder,  zur  Stunde

der  Wahl  in  dem  Wahllocal  zu  erscheinen.  Dort  haben  sie  ihren  Widerspruch
  gegen  jede  Wahl  überhaupt  zu  erklären  und  dadurch  die  Wahl  unöalh
  zu  machen.  Denn  eine  Wahl  kann  nach  §  9  des  Gesetzes  vom

Mai  d.  J.  nur  durch  die  Mehrheit  der  Erschienenen  zu  Stande  kommen.
Es  wird  erforderlich  sein,  daß  die  Gemeindeglieder  auf  geeignete  Weise  mit
den  Bestimmungen  des  Gesetzes  genau  bekannt  gemacht  werden.“

Anf.  Aug.  (Deutsches  Reich.)  Der  „Reichsanzeiger  “  veröffentlicht

eine  einläßliche  Statistik  der  Reichstagswahlen  v.  10.  Jannar  d.  J.
die  eine  Menge  interessanter  Daten  und  Vergleichungen  bringt.  Folgendes
  ist  eine  Uebersicht  der  auf  die  Candidaten  der  verschiedenen
Parteifractionen  im  ganzen  Reiche  gefallenen  Stimmen:

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl  der  im
6  Anzhl  An  hl  der  er  fürderuim.
Parteistellung.  Abgeord=  gefallenen  treffende  Partei

neten.  Stimmen.  überhaupt  abgegeenen

  Stimmen.
Conservativ  ...  22  136,861  375,  117
Deutsche  Reichspartei  ...  33  261,496  360,977
Liberale  Reichspartei  .  ..  3  26,675  56.015
National-Libeallo  155  1,246,394  1,616,440
Fortschrittsparttii  49  377,219  479,151
Volkspartei  1  7,185  23,908
Socialdemocrat  9  80.893  339,738.
Centrum  101  1,203,529  1,564.999
Particularit  4  35,067  127,402
Pole  .  ...  14  142,914  199,273
Protestpartei  .  6  76,559  78,616

Dazu  auf  Candidaten“  unbestimmter
  Parteistellung  gefallene

  Stimmen  —  —  37,519
—  397  3,594,792  5,259,155