142 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Mai 10.—14.)
und daß dies auf jener Seite der Fall sein würde, habe er nach den früheren
Etatsreden, die stets von einem großen finanziellen Fiasko der Regierung
wiedertönten, nicht erwartet. Der Ertrag des vorliegenden Gesetzentwurfs
sei, wie er nochmals betonen wolle, notwendig zur Bestreitung der Mehrausgaben
im Reiche und zu einer zweckmäßigen, sicheren, ruhigen Finanzierung
der Einzelstaaten. Dabei sei ganz abgesehen von den großen Plänen,
welche die Regierung nicht zum Vergnügen, sondern zum Wohle des Volkes
erwogen und auf ihr Programm gesetzt habe, ohne im Augenblick die Mittel
zur Ausführung derselben zu besitzen..... Was die vermeintliche Schadloshaltung
der Brenner anbetreffe, so handle es sich lediglich darum, den
Brennereibetrieb vor dem Untergange zu schützen. Der Minister wendet sich
schließlich gegen den Gedanken, daß das Gesetz zum Monopol führe.
10.—14. Mai. (Preußen: Landtag.) Das Gesetz über die
Landgüterordnung für den Regierungsbezirk Kassel wird von beiden
Häusern angenommen; ebenso das über das Bergwerkseigentum in
den ehemals hessischen Gebietsteilen.
12. Mai. (Preußen: Steuerreform.) Abg.-Hs.: Beratung
des deutsch--konservativen Antrages Althaus, betreffend
die Reform der direkten Steuern. Derselbe lautet:
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) In Erwägung,
daß die bestehende Klassen- und klassifizierte Einkommensteuer den Grundsätzen
einer gleichmäßigen und gerechten Besteuerung nicht entspricht; 2) in
Erwägung, daß die Ungleichheit der Besteuerung des Grundbesitzes gegenüber
dem mobilen Kapital die Einführung einer Kapitalrentensteuer notwendig
erscheinen läßt; 3) in fernerer Erwägung, daß im Hinblick auf den Rückgang
des Kleingewerbes die Bestimmungen der Gewerbesteuer vom stehenden
Gewerbe einer der wirtschaftlichen Entwicklung entsprechenden Reform dringend
bedürfen, die königliche Staatsregierung zu ersuchen, im Anschluß an die
bereits vom Hause der Abgeordneten in der Session pro 1883/84 gemachten
Vorarbeiten einen Gesetzentwurf in der nächsten Session vorzulegen, welcher
den zu 1—3 bezeichneten Anforderungen Rechnung zu tragen geeignet ist.“
Finanzminister v. Scholz dankt den Antragstellern für die Einbringung
desselben, erklärt aber, daß schon einmal ein ähnlicher Beschluß
einer großen Majorität des Hauses, auf welchen die Regierung mit einer
entsprechenden Vorlage eingegangen sei, zu keinem Ergebnisse geführt habe,
da keine Verhandlung über die Reform der direkten Steuern Aussicht auf
Erfolg haben könne, wenn nicht der feste Entschluß gefaßt sei, diese wichtige,
schwierige und komplizierte Sache ganz um ihrer selbst willen unbeirrt durch
Nebenpunkte zu beraten. Ein solcher Nebenpunkt sei z. B. der an diese
Frage geknüpfte Versuch, die parlamentarische Macht zu erweitern, ferner
eine in Verbindung damit erstrebte Reform der Grundlagen unseres Wahlrechtes
oder die Behandlung der Situation der vormaligen Reichsunmittelbaren.
Eine Reform sei nur möglich durch Ueberweisung der Grund- und
Gebäudesteuer an die Gemeinden. Alle Reformversuche ohne diesen Schritt
seien aussichtslos. Daher könne er trotz seiner über die pflichtmäßige als
Minister noch hinausgehende persönliche Sympathie für den Antrag eine
bestimmte Aussicht auf ein Eintreten der Staatsregierung in der angegebenen
Richtung nicht eröffnen.
Schließlich gelangt folgender von den Abgeordneten Frhr. v. Huene (Z.),
Albrecht (nl.), Frhr. v. Zedlitz-Neukirch (fk.) eingebrachter Antrag mit großer
Mehrheit zur Annahme: „Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: