Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dritter Jahrgang. 1887. (28)

142  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  10.—14.)

und  daß  dies  auf  jener  Seite  der  Fall  sein  würde,  habe  er  nach  den  früheren
Etatsreden,  die  stets  von  einem  großen  finanziellen  Fiasko  der  Regierung
wiedertönten,  nicht  erwartet.  Der  Ertrag  des  vorliegenden  Gesetzentwurfs
sei,  wie  er  nochmals  betonen  wolle,  notwendig  zur  Bestreitung  der  Mehrausgaben
  im  Reiche  und  zu  einer  zweckmäßigen,  sicheren,  ruhigen  Finanzierung
  der  Einzelstaaten.  Dabei  sei  ganz  abgesehen  von  den  großen  Plänen,
welche  die  Regierung  nicht  zum  Vergnügen,  sondern  zum  Wohle  des  Volkes
erwogen  und  auf  ihr  Programm  gesetzt  habe,  ohne  im  Augenblick  die  Mittel
zur  Ausführung  derselben  zu  besitzen.....  Was  die  vermeintliche  Schadloshaltung
  der  Brenner  anbetreffe,  so  handle  es  sich  lediglich  darum,  den
Brennereibetrieb  vor  dem  Untergange  zu  schützen.  Der  Minister  wendet  sich
schließlich  gegen  den  Gedanken,  daß  das  Gesetz  zum  Monopol  führe.

10.—14.  Mai.  (Preußen:  Landtag.)  Das  Gesetz  über  die
Landgüterordnung  für  den  Regierungsbezirk  Kassel  wird  von  beiden
Häusern  angenommen;  ebenso  das  über  das  Bergwerkseigentum  in
den  ehemals  hessischen  Gebietsteilen.

12.  Mai.  (Preußen:  Steuerreform.)  Abg.-Hs.:  Beratung
  des  deutsch--konservativen  Antrages  Althaus,  betreffend
die  Reform  der  direkten  Steuern.  Derselbe  lautet:

„Das  Haus  der  Abgeordneten  wolle  beschließen:  1)  In  Erwägung,
daß  die  bestehende  Klassen-  und  klassifizierte  Einkommensteuer  den  Grundsätzen
  einer  gleichmäßigen  und  gerechten  Besteuerung  nicht  entspricht;  2)  in
Erwägung,  daß  die  Ungleichheit  der  Besteuerung  des  Grundbesitzes  gegenüber
dem  mobilen  Kapital  die  Einführung  einer  Kapitalrentensteuer  notwendig
erscheinen  läßt;  3)  in  fernerer  Erwägung,  daß  im  Hinblick  auf  den  Rückgang
  des  Kleingewerbes  die  Bestimmungen  der  Gewerbesteuer  vom  stehenden
Gewerbe  einer  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  entsprechenden  Reform  dringend
bedürfen,  die  königliche  Staatsregierung  zu  ersuchen,  im  Anschluß  an  die
bereits  vom  Hause  der  Abgeordneten  in  der  Session  pro  1883/84  gemachten
Vorarbeiten  einen  Gesetzentwurf  in  der  nächsten  Session  vorzulegen,  welcher
den  zu  1—3  bezeichneten  Anforderungen  Rechnung  zu  tragen  geeignet  ist.“
  Finanzminister  v.  Scholz  dankt  den  Antragstellern  für  die  Einbringung
  desselben,  erklärt  aber,  daß  schon  einmal  ein  ähnlicher  Beschluß
einer  großen  Majorität  des  Hauses,  auf  welchen  die  Regierung  mit  einer
entsprechenden  Vorlage  eingegangen  sei,  zu  keinem  Ergebnisse  geführt  habe,
da  keine  Verhandlung  über  die  Reform  der  direkten  Steuern  Aussicht  auf
Erfolg  haben  könne,  wenn  nicht  der  feste  Entschluß  gefaßt  sei,  diese  wichtige,
schwierige  und  komplizierte  Sache  ganz  um  ihrer  selbst  willen  unbeirrt  durch
Nebenpunkte  zu  beraten.  Ein  solcher  Nebenpunkt  sei  z.  B.  der  an  diese
Frage  geknüpfte  Versuch,  die  parlamentarische  Macht  zu  erweitern,  ferner
eine  in  Verbindung  damit  erstrebte  Reform  der  Grundlagen  unseres  Wahlrechtes
  oder  die  Behandlung  der  Situation  der  vormaligen  Reichsunmittelbaren.
  Eine  Reform  sei  nur  möglich  durch  Ueberweisung  der  Grund-  und
Gebäudesteuer  an  die  Gemeinden.  Alle  Reformversuche  ohne  diesen  Schritt
seien  aussichtslos.  Daher  könne  er  trotz  seiner  über  die  pflichtmäßige  als
Minister  noch  hinausgehende  persönliche  Sympathie  für  den  Antrag  eine
bestimmte  Aussicht  auf  ein  Eintreten  der  Staatsregierung  in  der  angegebenen
Richtung  nicht  eröffnen.

Schließlich  gelangt  folgender  von  den  Abgeordneten  Frhr.  v.  Huene  (Z.),

Albrecht  (nl.),  Frhr.  v.  Zedlitz-Neukirch  (fk.)  eingebrachter  Antrag  mit  großer
Mehrheit  zur  Annahme:  „Das  Haus  der  Abgeordneten  wolle  beschließen: