Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dritter Jahrgang. 1887. (28)

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  13. -  19.)  143

In  Erwägung,  daß  von  allen  Parteien  des  Hauses  die  Bereitwilligkeit  zur
Mitarbeit  bei  der  Reform  des  direkten  Steuersystems  bereits  ausgesprochen
ist;  in  Erwägung  ferner,  daß  die  weitere  Ausbildung  der  indirekten  Steuern
im  Reiche  die  Reform  des  direkten  Steuersystems  in  Preußen  im  Sinne  einer
gerechten  Verteilung  der  Steuerlast  einerseits  zur  unabweisbaren  Notwendigkeit
  macht,  andererseits  dieselbe  erleichtert,  und  in  der  Erwartung,  daß  die
königliche  Staatsregierung  mit  entsprechenden  Vorlagen  vorgehen  wird,  über
den  Antrag  der  Abgeordneten  Althaus  und  Genossen  zur  Tagesordnung  überzugehen."


13.  bzw.  20.  Mai.  (Militärrelikten.)  Reichstag:  Gesetzesentwurf
  betr.  Fürsorge  für  die  Witwen  und  Waisen  der  Angehörigen
des  Reichsheeres  und  der  Marine.

Das  Gesetz  wird  in  2.  und  3.  Lesung  nach  den  Kommissionsbeschlüssen
unverändert  angenommen  mit  einer  Resolution,  welche  von  v.  Benda  (nl.)
eingebracht  und  von  Abgeordneten  aller  Parteien  mit  Ausnahme  der  Freisinnigen
  und  Sozialdemokraten  unterstützt  worden  war.  Dieselbe  spricht  bei
Annahme  dieses  Gesetzes  die  Erwartung  aus,  die  verbündeten  Regierungen
würden  thunlichst  im  Laufe  der  nächsten  Session  eine  Vorlage  machen,  nach
welcher  die  Witwen-  und  Waisengeldbeiträge  sowohl  der  Reichsbeamten  des
Civilstandes,  als  auch  der  Angehörigen  des  Reichsheeres  und  der  Marine
gänzlich  in  Wegfall  kommen.

Die  Kommission  hatte  in  dem  ursprünglichen  Entwurfe  den  §  3,  wonach
  die  unverheirateten  Subalternoffiziere  von  der  Zahlung  der  3%  des
Gehaltes  als  Witwengeldbeitrag  bis  nach  erfolgter  entsprechender  Gehaltserhöhung
  entbunden  sein  sollten,  dahin  abgeändert,  daß  diese  Befreiung  gelten
solle  „bis  zu  anderweitiger  gesetzlicher  Regelung“;,  außerdem  hatte  sie  dem
Gesetze  rückwirkende  Kraft  gegeben  für  die  Witwen  und  Weaisen  aller  seit
dem  1.  April  1882  verstorbener  Angehörigen  des  Heeres  und  der  Marine.

14.  Mai.  Preußen:  Landtagsschluß.

17.  Mai.  (Schutzgebiete.)  Reichstag:  genehmigt  in  3.  Lesung
  das  Gesetz  über  die  Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten  in  den

Schutzgebieten.

Dasselbe  gewährt  den  Reichsbeamten  in  den  Schutzgebieten  Doppeljahre
  für  die  Zeit  ihres  Aufenthaltes  daselbst  bezüglich  späterer  Pensionierung
  und  gestattet  dem  Kaiser  jederzeit  die  vorläufige  Versetzung  derselben
in  den  Ruhestand,  jedoch  unter  Gewährung  des  gesetzlichen  Wartegeldes.

17.  bzw.  28.  Mai.  (Sozialistenprozesse.)  In  Magdeburg
  werden  31,  in  Danzig  20  von  den  angeklagten  Sozialisten
wegen  Teilnahme  an  geheimen  Verbindungen  zu  Gefängnisstrafen
von  2  Wochen  bis  zu  9  Monaten  verurteilt.  Der  frühere  Reichstagsabgeordnete
  Heine  in  Magdeburg  befindet  sich  unter  den  Freigesprochenen.


18.  Mai.  (Bayern.)  Durch  eine  vom  Gesamtministerium
unterzeichnete  Entschließung  des  Prinz-Regenten  wird  der  Landtag
aufgelöst  und  die  Neuwahlen  auf  den  28.  Juni  festgesetzt.

19.  Mai.  (Pariser  Weltausstellung.)  Eine  Note  des
Auswärtigen  Amtes  an  die  deutschen  Vertreter  in  Italien,  Rußland,