Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Mai 13. - 19.) 143
In Erwägung, daß von allen Parteien des Hauses die Bereitwilligkeit zur
Mitarbeit bei der Reform des direkten Steuersystems bereits ausgesprochen
ist; in Erwägung ferner, daß die weitere Ausbildung der indirekten Steuern
im Reiche die Reform des direkten Steuersystems in Preußen im Sinne einer
gerechten Verteilung der Steuerlast einerseits zur unabweisbaren Notwendigkeit
macht, andererseits dieselbe erleichtert, und in der Erwartung, daß die
königliche Staatsregierung mit entsprechenden Vorlagen vorgehen wird, über
den Antrag der Abgeordneten Althaus und Genossen zur Tagesordnung überzugehen."
13. bzw. 20. Mai. (Militärrelikten.) Reichstag: Gesetzesentwurf
betr. Fürsorge für die Witwen und Waisen der Angehörigen
des Reichsheeres und der Marine.
Das Gesetz wird in 2. und 3. Lesung nach den Kommissionsbeschlüssen
unverändert angenommen mit einer Resolution, welche von v. Benda (nl.)
eingebracht und von Abgeordneten aller Parteien mit Ausnahme der Freisinnigen
und Sozialdemokraten unterstützt worden war. Dieselbe spricht bei
Annahme dieses Gesetzes die Erwartung aus, die verbündeten Regierungen
würden thunlichst im Laufe der nächsten Session eine Vorlage machen, nach
welcher die Witwen- und Waisengeldbeiträge sowohl der Reichsbeamten des
Civilstandes, als auch der Angehörigen des Reichsheeres und der Marine
gänzlich in Wegfall kommen.
Die Kommission hatte in dem ursprünglichen Entwurfe den § 3, wonach
die unverheirateten Subalternoffiziere von der Zahlung der 3% des
Gehaltes als Witwengeldbeitrag bis nach erfolgter entsprechender Gehaltserhöhung
entbunden sein sollten, dahin abgeändert, daß diese Befreiung gelten
solle „bis zu anderweitiger gesetzlicher Regelung“;, außerdem hatte sie dem
Gesetze rückwirkende Kraft gegeben für die Witwen und Weaisen aller seit
dem 1. April 1882 verstorbener Angehörigen des Heeres und der Marine.
14. Mai. Preußen: Landtagsschluß.
17. Mai. (Schutzgebiete.) Reichstag: genehmigt in 3. Lesung
das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten in den
Schutzgebieten.
Dasselbe gewährt den Reichsbeamten in den Schutzgebieten Doppeljahre
für die Zeit ihres Aufenthaltes daselbst bezüglich späterer Pensionierung
und gestattet dem Kaiser jederzeit die vorläufige Versetzung derselben
in den Ruhestand, jedoch unter Gewährung des gesetzlichen Wartegeldes.
17. bzw. 28. Mai. (Sozialistenprozesse.) In Magdeburg
werden 31, in Danzig 20 von den angeklagten Sozialisten
wegen Teilnahme an geheimen Verbindungen zu Gefängnisstrafen
von 2 Wochen bis zu 9 Monaten verurteilt. Der frühere Reichstagsabgeordnete
Heine in Magdeburg befindet sich unter den Freigesprochenen.
18. Mai. (Bayern.) Durch eine vom Gesamtministerium
unterzeichnete Entschließung des Prinz-Regenten wird der Landtag
aufgelöst und die Neuwahlen auf den 28. Juni festgesetzt.
19. Mai. (Pariser Weltausstellung.) Eine Note des
Auswärtigen Amtes an die deutschen Vertreter in Italien, Rußland,