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Negierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stut tgart Mittwoch den 18. September 1867.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Derxartements. Bekannimachung in Betreff der von den Reglerungen von
Württemberg, Bayern, Baden und Hessen verabredeten Maßregeln gegen die Rinderpest. — Bekanntmachung,
betreffend den Jugend-Verein in Stuttgart. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der
juristlschen Persönlichkeit an die Güterkaufsgesellschaft in Kornthal, Oberamts Leonberg.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
Des Ministeriums des Innern.
a) Bekanntmachung in Betreff der von den Regierungen von Württemberg, Bayern, Baden und Hessen
verabredeten Maßregeln gegen die Rinderpest.
Nachdem die Regierungen von Württemberg, Bayern, Baden und Hessen sich über
die gleichmäßige Annahme und Handhabung von Maßregeln sowohl gegen die von außen
her drohende Einschleppung der Rinderpest in ihre Staaten, als zur Unterdrückung der
innerhalb derselben etwa ausgebrochenen Seuche geeinigt haben, und nachdem der Vollzug