Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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Negierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stut  tgart  Mittwoch  den  18.  September  1867.

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Derxartements.  Bekannimachung  in  Betreff  der  von  den  Reglerungen  von
Württemberg,  Bayern,  Baden  und  Hessen  verabredeten  Maßregeln  gegen  die  Rinderpest.  —  Bekanntmachung,
  betreffend  den  Jugend-Verein  in  Stuttgart.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verleihung  der
juristlschen  Persönlichkeit  an  die  Güterkaufsgesellschaft  in  Kornthal,  Oberamts  Leonberg.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Departements  des  Innern.
Des  Ministeriums  des  Innern.

a)  Bekanntmachung  in  Betreff  der  von  den  Regierungen  von  Württemberg,  Bayern,  Baden  und  Hessen
verabredeten  Maßregeln  gegen  die  Rinderpest.

Nachdem  die  Regierungen  von  Württemberg,  Bayern,  Baden  und  Hessen  sich  über
die  gleichmäßige  Annahme  und  Handhabung  von  Maßregeln  sowohl  gegen  die  von  außen
her  drohende  Einschleppung  der  Rinderpest  in  ihre  Staaten,  als  zur  Unterdrückung  der
innerhalb  derselben  etwa  ausgebrochenen  Seuche  geeinigt  haben,  und  nachdem  der  Vollzug