58 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 15.)
tages! Seine Majestät der Kaiser und König haben mich mit der Eröffnung
des Landtages der Monarchie zu beauftragen geruht.
Die Finanzlage des Staates hat die mannigfach erstrebte und namentlich
im vorigen Jahre von einer Reform der Branntweinbesteuerung erhoffte
weitere Besserung durch die Reichsgesetzgebung nicht erfahren. Das letzte abgeschlossene
Rechnungsjahr vom 1. April 1885/86, für dessen Etat nach einmaliger
Unterbrechung zuerst wiederum die Notwendigkeit einer Anleihe zur
Herstellung des Gleichgewichts der Einnahmen und Ausgaben hervorgetreten
war, hat, abgesehen davon, ein befriedigendes Ergebnis geliefert. Ungeachtet
nicht unerheblicher Ausfälle bei der Bergverwaltung und der Eisenbahnverwaltung
hat dasselbe infolge reichlicher Mehrerträge anderer Einnahmezweige
und größerer Uberweisungen aus dem Ertrage der Zölle und der Reichsstempelabgaben
einen Gesamtüberschuß von mehr als 7 Millionen Mark ergeben,
welcher indessen den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gemäß auch
bereits in der Rechnung jenes Jahres zu einer Mehrtilgung der Staatseisenbahnschuld
hat verwendet werden müssen. Das laufende Rechnungsjahr
wird mit Hilfe der im Etat vorgesehenen ergänzenden Einnahme aus der
Anleihe nach allen bisherigen Wahrnehmungen in ähnlich befriedigender
Weise abschließen. Für das nächstfolgende Jahr können die Erträge einiger
Betriebsverwaltungen, namentlich auch der Eisenbahnverwaltung, nicht ganz
in der bisherigen Höhe, und die Einnahmen des Staates insgesamt nur zu
einem Betrage angeschlagen werden, welcher um nahezu 2 , 1/2 Millionen Mark
hinter dem im Etat laufenden Jahres ohne die ergänzende Anleihe angenommenen
Betrage der Einnahmen zurückbleibt. Anderseits ist, bei aller Sparsamkeit
und Beschränkung auf die dringendsten Bedürfnisse, eine Vermehrung
der Ausgaben an vielen Stellen des Etats unvermeidlich und war namentlich
nach dem dem Reichstage vorgelegten Entwurf des Reichshaushaltsetats
für das nächste Jahr eine abermalige Steigerung des Matrikularbeitrages
Preußens um rund 19 Millionen Mark vorzusehen. Unter diesen Umständen
erhöht sich der Anleihebetrag, dessen der Staatshaushaltsetat für das Jahr
vom 1. April 1887/88 wiederum zur Ergänzung der Einnahmen bedarf, auf
nahezu 28, 1/2 Millionen Mark. Daß bei einer solchen Finanzlage die Notwendigkeit
vorliegt, die Art der Beschaffung des öffentlichen Geldbedarfs zu
ändern, werden Sie in Übereinstimmung mit der Staatsregierung umsomehr
anzuerkennen geneigt sein, als über die gesicherte dauernde Herstellung des
Gleichgewichts im Staatshaushaltsetat hinaus ein viel weitergehendes Bedürfnis
nach besserer Verteilung der Lasten, namentlich der Kommunal- und
Schullasten, obwaltet, welches von der Bevölkerung immer drückender empfunden
wird, in Ihren Verhandlungen wiederholt als solches anerkannt ist
und anders als auf dem Wege der weitern Entwicklung der der Reichsgesetzgebung
überwiesenen indirekten Steuern schwerlich jemals befriedigt werden
kann. Wenn die Staatsregierung gleichwohl zur Zeit darauf verzichtet hat,
durch erneute Anträge beim Reich auf eine Förderung in dieser Richtung
hinzuwirken, so hat sie sich hierzu durch die abweisende Aufnahme ihrer bisherigen
Anträge und in der Erwägung genötigt gesehen, daß die Bedürffisse,
um die es sich handelt, sich bei den Wählern und den Gewählten zum Reichstage
nachdrücklicher werden geltend machen müssen, bevor auf zum Ziele führende
Verhandlungen mit dem Reichstage gehofft werden kann. Der Entwurf
des Staatshaushaltsetats für das nächste Jahr und eines Gesetzes wegen
Aufnahme einer Anleihe zur Ergänzung der nächstjährigen Staatseinnahmen
wird Ihnen alsbald vorgelegt werden.
Auch in diesem Jahre werden Ihnen Vorlagen zugehen, welche die
Erweiterung und günstigere Gestaltung des Staatseisenbahnnetzes im Interesse
der Landeswohlfahrt durch Herstellung wichtiger neuer Linien wie durch