Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierter Jahrgang. 1888. (29)

170  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  13.)

Negerhandels  und  dem  legitimen  Handel  der  christlichen  Völker  mit  den  Eingebornen
  Afrikas  entgegentreten,  schlägt  die  Kaiserliche  Regierung  der  Regierung
  Ihrer  britischen  Majestät  vor,  gemeinschaftlich  und  mit  Zustimmung
des  Sultans  von  Sansibar  die  zum  Gebiete  dieses  Herrschers  gehörigen  Küsten
von  Ost-Afrika  zu  blockieren,  um  die  Ausfuhr  von  Sklaven  und  die  Einfuhr
von  Waffen  und  Kriegsmunition  daselbst  zu  unterdrücken.

Über  Einzelheiten  betreffs  Ausführung  der  Blockade  werden  der
deutsche  und  der  englische  Admiral  in  Sansibar  zu  verhandeln  und  eine  Vereinbarung
  zu  treffen  haben.

Um  die  Blockade  wirksam  gegen  den  Sklavenhandel  zu  machen,  wird
es  erforderlich  sein,  daß  die  Kriegsschiffe  der  beiden  Nationen  jedes  verdächtige
  Fahrzeug,  unter  welcher  Flagge  es  auch  fahren  mag,  durchsuchen  und
gegebenen  Falles  aufbringen.  Die  Regierung  Sr.  Majestät  des  Kaisers  ist
bereit,  in  Gemeinschaft  mit  der  Regierung  Ihrer  Majestät  der  Königin  bei
den  anderen  Mächten  die  nötigen  Schritte  in  diesem  Sinne  zu  tun.

Da  der  Negerhandel,  sowie  die  Rüstungen  und  die  Feindseligkeiten
der  Sklavenhändler  sich  auf  das  angrenzende  portugiesische  Küstengebiet  bei
Sansibar  erstrecken,  so  wird  es  nützlich  und  wünschenswert  sein,  die  Mitwirkung
  und  Zustimmung  von  Portugal  zur  Ausdehnung  der  Blockade  auf
den  dieser  Macht  gehörigen  Teil  der  Küste  zu  erlangen.

Indem  der  Unterzeichnete  den  Herrn  Marquis  von  Salisbury  bittet,
ihn  baldmöglichst  zu  benachrichtigen,  ob  die  Regierung  Ihrer  britischen
Majestät  mit  dem  Vorschlag,  welchen  er  Ihr  zu  unterbreiten  die  Ehre  hat,
einverstanden  ist,  ergreift  er  mit  Vergnügen  diese  Gelegenheit,  um  Sr.  Exzellenz
  die  Versicherung  seiner  ausgezeichnetsten  Hochachtung  zu  ermeuern.

Hatzfeldt.
Sr.  Exzellenz  dem  Herrn  Marquis  von  Salisbury  etc.  etc.
(Übersetzung.)
Auswärtiges  Amt.
(London)  den  5.  November  1888.

Herr  Botschafter!

Angesichts  der  zunehmenden  Ausdehnung  des  Sklavenhandels  an  der
Ostküste  von  Afrika  und  der  Störungen  und  Hindernisse,  welche  derselbe  dem
legitimen  Handel  bereitet,  tritt  Ihrer  Majestät  Regierung  dem  Vorschlage
der  Kaiserlichen  Regierung  bei,  mit  Zustimmung  des  Sultans  von  Sansibar
an  den  Küsten  der  festländischen  Besitzungen  Sr.  Hoheit  eine  Blockade  gegen
die  Einfuhr  von  Kriegsmaterialien  und  die  Ausfuhr  von  Sklaven  herzustellen.

Das  Programm  für  die  Ausführung  der  Blockade  ist  von  dem  englischen
  und  dem  deutschen  Admiral  in  Gemeinschaft  festzustellen,  und  die
Blockade  soll  fortdauern,  bis  eine  der  Mächte  von  der  Absicht  Anzeige  macht,
dieselbe  aufzugeben.

Um  die  Blockade  für  die  oben  erwähnten  Zwecke  wirksam  zu  machen,
ist  es  wesentlich,  daß  die  Kriegsschiffe  der  beiden  Mächte  innerhalb  des
Blockadebereichs  das  Recht  haben,  jedes  verdächtige  Schiff,  unter  welcher
Flagge  es  auch  fahren  mag,  zu  durchsuchen  und  im  Bedürfnisfalle  anzuhalten.
  Die  Regierung  Ihrer  Majestät  wird  im  Verein  mit  der  Kaiserlichen
Regierung  bei  den  andern  Mächten  Schritte  tun,  um  deren  Zustimmung  zu
den  für  diesen  Zweck  erforderlichen  Maßregeln  herbeizuführen.

Da  der  Sklavenhandel  und  die  Rüstungen  der  Händler,  welche  denselben
  betreiben,  sich  auf  die  angrenzenden  portugiesischen  Besitzungen  erstrecken,
so  würde  es  nützlich  und  wünschenswert  sein,  die  Mitwirkung  Portugals  und
die  Zustimmung  dieser  Macht  zur  Ausdehnung  der  Blockade  auf  die  portugiesische
  Küste  zu  erlangen.