Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierter Jahrgang. 1888. (29)

240  Die  Österreichisch-Ungarische  Monarchie.  (März  17.—20.)

17.  März.  (Österreich:  Katechetengesetz.)  Abg.-Hs.:
nimmt  nach  mehrjähriger  Verschleppung  und  langwierigen  Verhandlungen
  den  Gesetzesvorschlag,  welcher  die  Bezüge  der  Religionslehrer
an  den  Volks=  und  Bürgerschulen  regelt,  an.

Das  Gesetz  bezweckt,  eine  Besoldung  der  Religionslehrer  zu  schaffen,
bisher  mußten  die  Kirchen  und  Religionsgesellschaften  denselben  umsonst
leisten.  Der  Widerstand  besonders  in  der  Majorität  betrifft  einen  §  der
Ausführungsbestimmungen,  betreffs  dessen  dieselbe  eine  Erweiterung  der  Kompetenz
  der  Landesgesetzgebung  auf  Kosten  der  Reichsgesetzgebung  anstrebte,
doch  gelangt  das  Gesetz  schließlich  ohne  diese  Klausel  zur  Annahme.

20.  März.  (Österreich:  Ritter  v.  Schönerer.)  Abg.-Haus:
  beschließt  gemäß  dem  Antrage  des  Immunitätsausschusses
die  Auslieferung  des  Abg.  v.  Schönerer  an  das  Landgericht  Wien
wegen  Verbrechens  der  öffentlichen  Gewalttätigkeit;  ferner  wegen
Beleidigung  von  Amtspersonen  und  Übertretung  des  Verhandlungsrechts.


Die  Sitzung  ist  überaus  erregt,  der  Andrang  des  Publikums  groß,
doch  findet  keine  Störung  statt,  da  Vorsichtsmaßregeln  getroffen  sind.

Den  Grund  zur  Verfolgung  v.  Schönerers  bildet  erstens  ein  von
diesem  im  Verein  mit  etwa  20  jungen  Leuten  in  der  Nacht  vom  8.  zum
9.  März  in  der  Redaktion  des  „Neuen  Wiener  Tagblattes“  verübter  Überfall.
  Die  Angreifer,  Schönerer  selbst,  waren  nach  dem  Laute  der  Beschuldigung
  mit  Stöcken  und  Schlagringen  bewaffnet.  Schönerer  hatte  nach  Besetzung
  der  Türen  des  Lokals,  in  welchem  sich  3  Mitglieder  des  Redaktionspersonals
  und  eine  Telegraphistin  befanden,  diesen  zugerufen:  „Zigarren  aus
dem  Munde!  Die  frechen  Judenbuben  haben  uns  schon  viel  angetan,  aber
daß  sie  den  Tod  Sr.  Majestät  unseres  erlauchten  Kaisers  nicht  abwarten
können,  das  dulden  wir  nicht.“  Dann  wiederholt:  „Juden  auf  die  Kniee,
schlagt  sie  nieder!“  u.  a.  Der  Auftritt  hatte  eine  heftige  Schlägerei  zur
Folge,  bei  der  die  Angreifer  durch  das  aufgebotene  Setzerpersonal  aus  dem
Hause  gedrängt  werden,  nachdem  v.  Schönerer  vorher  das  Feld  geräumt  hatte.

Der  zweite  Antrag  auf  strafrechtliche  Verfolgung  erfolgt  auf  Grund
der  Teilnahme  v.  Schönerers  an  Ausschreitungen  bei  polizeilicher  Auflösung
der  Stiftungsfestkneipe  der  Burschenschaft  Teutonia  in  Wien,  infolge  politischer-antisemitischer
  und  großdeutscher  Demonstrationen.  U.  a.  hatte  Schönerer,
nachdem  der  Polizeikommissar  die  Auflösung  der  Versammlung  ausgesprochen,
diese  zur  Absingung  der  „Wacht  am  Rhein"“  veranlaßt  und  ein  von  ungeheurem
  Beifall  gefolgtes:  „Pereat  dem  verhätschelten  Liebling  der  Judenpresse!“
  (Min.  v.  Gautsch)  ausgebracht.

Bei  der  Verhandlung  im  Abg.-Hse.  zieht  sich  v.  Schönerer  durch
schwere  Beschimpfungen  der  Presse  wiederholt  Ordnungsrufe  zu  und  wird
vom  Präsidenten  zur  Mäßigung  unter  Androhung  der  Wortentziehung  ermahnt.
  v.  Schönerer:  Wenn  man  mir  das  Wort  entzieht,  dann  werde
ich  an  das  Haus  appellieren,  ob  mir  das  Wort  entzogen  werden  soll.  Sollte
aber  das  Haus  gegen  mich  entscheiden,  dann  wird  nicht  ein  Dritteil,  dann
werden  drei  Vierteile  des  christlichen  Volkes  in  mein  Lager  kommen.  (Laute
Heiterkeit.)  Am  24.  Februar  habe  ich  dieselben  Ausdrücke  gebraucht,  und
der  anwesende  Polizei-Kommissär  fand  nichts  gegen  dieselben  zu  erinnern.
(Schreiend:)  Es  war  dem  Präsidenten  des  Parlaments  vorbehalten,  die  Rolle
eines  Polizei-Ober-Kommissärs  zu  spielen.  (Stürmische  Unterbrechung,  an-