Contents : Neues Preussisches Adels-Lexicon. Dritter Band. I-O. (3)

—  66  —

Transport.  23  Abgeordnete.
22)  von  den  Städten  Krappitz,  Landsberg,  Leschnitz,  Lublinitz,
  Rosenberg,  Groß-Strehlitz,  Schurgast,  Tofl,  Ujest,
Kieferstädtel,  Guttentag,  durch  gemeinschaftliche  Wahl  in
Groß-Strehlll  .  .  ...  ..  .  ..  41
23)  von  den  Städten  Ober-Beuthen,  Gleiwitz,  Kosel,  Loslau,
  Nicolai,  Pleß,  Peiskretscham,  Rybnick,  Sohrau,  Tarnowitz,
  Hultschin,  durch  gemeinschaftliche  Wahl  in  Ratibor  1
24)  von  den  Städten  Bauerwitz,  Ober-Glogau,  Grokkkau,
Katscher,  Leobschütz,  Neustadt,  Ottmachau,  Patschkan,  Ziegenhals,
  Zuͤlz,  durch  gemeinschaftliche  Wahl  in  Neustadt  1-Zusammen..
  26  Abgeordnete.
B.  Im  Markgrafthum  Ober-Lausitz.
1)  von  der  Stadt  Görllttztztt.  2  „„"  -
2)  von  der  Stadt  Launnn  1  „  -
3)  von  den  Landstaͤdten  Reichenbach,  Halbau,  Schömberg,
Seidenberg,  Marklissa,  Wiegandsthal,  Goldentraum,  Rothenburg,
  Muskau,  Hoyerswerda,  Wittichenau  und  Rub.
land  durch  gemeinschaftliche  Wahl  in  Goͤrlitz..  1  „z  -
Zusammen.—  4  Abgeordnete.
dem  Ulten  Stand  der  Städte  zusammen  30  Abgeordnete.
IV.  Im  Stande  der  Landgemeinden.

A.  Für  das  Herzogthum  Schlesien  und  die  Grafschaft  Glatz:
aus  einem  jeden  der  vorstehend  unter  No.  II.  für  die  Wahl  der  ritterschaftlichen
Abgeordneten  durch  Zusammenlegung  mehrerer  landräthlichen  Kreise  gebildete#n
12  Verbände,  mit  Ausnahme  des  in  den  Kreisen  Löwenberg,  Bunzlau,  Haynau,
  Liegnitz  und  Lüben  bestehenden  und  des  aus  den  Kreisen  Neustadt,  Neiße,
Grottkau,  Cosel  und  Leobschuͤtz  bestehenden  Verbandes  einen  Abgeordneten,
aus  einem  jeden  der  zwei  eben  genannten  Verbaͤnde  aber  zwei  Abgeordnete,
  im  Ganzen  also  “  14  Abgeordnete.
B.  Für  das  Markgrafthum  Ober-Lausitz:
aus  den  4  landräthlichen  Kreisen  Görlitz,  Lauban,  Rothenburg
  und  Hoyerswerda,  Behufs  der  Wahl  und  Zusammentretung
  besonderer  Wäahlernr  2  -
dem  IVten  Stande  zusammen.  16  Abgeordnete.
Artikel  IV.
Die  Fürsien  nehmen  nach  der  Reihefolge,  in  welcher  sie  in  dem  Artibei
  Ul.  unter  No.  I.  aufgeführt  sind,  auf  dem  Landtage  Matz,  mit  der  Ausnahme,