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Transport. 23 Abgeordnete.
22) von den Städten Krappitz, Landsberg, Leschnitz, Lublinitz,
Rosenberg, Groß-Strehlitz, Schurgast, Tofl, Ujest,
Kieferstädtel, Guttentag, durch gemeinschaftliche Wahl in
Groß-Strehlll . . ... .. . .. 41
23) von den Städten Ober-Beuthen, Gleiwitz, Kosel, Loslau,
Nicolai, Pleß, Peiskretscham, Rybnick, Sohrau, Tarnowitz,
Hultschin, durch gemeinschaftliche Wahl in Ratibor 1
24) von den Städten Bauerwitz, Ober-Glogau, Grokkkau,
Katscher, Leobschütz, Neustadt, Ottmachau, Patschkan, Ziegenhals,
Zuͤlz, durch gemeinschaftliche Wahl in Neustadt 1-Zusammen..
26 Abgeordnete.
B. Im Markgrafthum Ober-Lausitz.
1) von der Stadt Görllttztztt. 2 „„" -
2) von der Stadt Launnn 1 „ -
3) von den Landstaͤdten Reichenbach, Halbau, Schömberg,
Seidenberg, Marklissa, Wiegandsthal, Goldentraum, Rothenburg,
Muskau, Hoyerswerda, Wittichenau und Rub.
land durch gemeinschaftliche Wahl in Goͤrlitz.. 1 „z -
Zusammen.— 4 Abgeordnete.
dem Ulten Stand der Städte zusammen 30 Abgeordnete.
IV. Im Stande der Landgemeinden.
A. Für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glatz:
aus einem jeden der vorstehend unter No. II. für die Wahl der ritterschaftlichen
Abgeordneten durch Zusammenlegung mehrerer landräthlichen Kreise gebildete#n
12 Verbände, mit Ausnahme des in den Kreisen Löwenberg, Bunzlau, Haynau,
Liegnitz und Lüben bestehenden und des aus den Kreisen Neustadt, Neiße,
Grottkau, Cosel und Leobschuͤtz bestehenden Verbandes einen Abgeordneten,
aus einem jeden der zwei eben genannten Verbaͤnde aber zwei Abgeordnete,
im Ganzen also “ 14 Abgeordnete.
B. Für das Markgrafthum Ober-Lausitz:
aus den 4 landräthlichen Kreisen Görlitz, Lauban, Rothenburg
und Hoyerswerda, Behufs der Wahl und Zusammentretung
besonderer Wäahlernr 2 -
dem IVten Stande zusammen. 16 Abgeordnete.
Artikel IV.
Die Fürsien nehmen nach der Reihefolge, in welcher sie in dem Artibei
Ul. unter No. I. aufgeführt sind, auf dem Landtage Matz, mit der Ausnahme,