Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

378 Riederlaunde. (Dez. 19. 21.) Panemark. (Jan. 4. 19.) 
stimmung stehe. Bezüglich des Durchzuges unbewaffneter deutscher 
Soldaten durch Süd-Limburg erklärt der Minister, von einer Internierung 
konnte keine Rede sein. Die Verweigerung des Durchzuges wäre auch gegen 
die Interessen der Belgier gewesen. Auch die allgemeine Entwaffnung sei 
strenge beachtet worden. Von Neutralitätsverletzungen sei keine Rede. Die 
Regierung habe gänzlich im Interesse der Räumung Belgiens gehandelt. 
Luch dazu die Zustimmung der Entente einzuholen, davon konnte in diesem 
Falle keine Rede sein. Die Entscheidung war dringend, denn die Truppen 
standen bereits an der Grenze. Der Minister verspricht sodann eine rasche 
Durchführung sozialer und politischer Reformen. Die Revision der Staats- 
grundgesetze werde vorbereitet. Sie werde die Thronfolge, das Recht zu 
Kriegserklärungen und Abschluß von Verträgen, die Zusammensetzung der 
Generalstaaten und Einführung anderer öffentlicher Organe regeln. (S. 
auch S. 357.) 
Am 13. teilt der Ministerpräsident mit, daß Noten der Verbands- 
regierungen wegen des Durchzuges deutscher Truppen durch Limburg 
eingegangen seien. (Den Originaltext der Noten s. bei Niemeyer-Strupp, 
Jahrb. d. Völkerrechts Bd. V S. 367 ff.) 
Am 19. äußert sich der Minister des Aeußern van Karnebeek in der 
weiten Kammer erneut über den Durchzug der deutschen Truppen durch 
imburg. Die Entwaffnung der Truppen wurde sorgfältig durchgeführt. 
Sie führten lediglich böhm. Zugochsen bei sich, die nicht in Belgien ge- 
stohlen sein konnten. Lebensmittel für einige Tage durften auf Grund des 
Art. 2 der Neutralitätserklärung mitgeführt werden. Das Gepäck wurde 
nach Kriegsmaterial und Beutestücken durchsucht. Mitgeführte belg. Karren 
gingen nach Belgien zurück. Mit der deutschen Regierung ist überhaupt 
nicht verhandelt worden, sondern nur mit den Führern der Truppen, die 
an der Grenze standen. 
19. Dez. (Erste Kammer.) Die Gesetzesvorlage, die die Re- 
gierung zur Aufnahme einer Anleihe von 350 Mill. Gulden er- 
mächtigt, wird ohne Abstimmung angenommen. 
21. Dez. Durch kgl. Erlaß wird ein achtgliedriger Ausschuß 
zur Vorbereitung einer Verfassungsdurchsicht eingesetzt. 
XIII. 
Dänemark. 
4. Jan. Anerkennung der Unabhängigkeit Finnlands. 
Der König empfängt eine finnländ. Abordnung, die beauftragt 
ist, die dän. Regierung zu ersuchen, Finnland als freien und unabhängigen 
Staat anzuerkennen. Der Inhalt der zwischen dem Führer der Abordnung 
Staatsrat Gripenberg und dem König ausgetauschten Kundgebungen deckt 
sich mit den in Stockholm (s. Gesch Kal. 1917 Tl. 2 S. 631 f.) gewechselten 
Erklärungen. 
19. Jan. Rücktritt der bürgerl. Kontrollminister. 
Die Kontrollminister Christensen und Rottboell werden auf Er- 
suchen aus ihrem Amt entlassen. Der dritte Kontrollminister Stauning
	        
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