Dũnemark. (Jan. 20. —Mai 11.) 379
bleibt auf Wunsch der soz. Reichstagsgruppe vorläufig im Ministerium, bis
der Parteikongreß Beschluß gefaßt hat. Das Ausscheiden der beiden Minister
ist der Auftakt der bevorstehenden Neuwahlen zum Reichstag. Christensens
Rücktritt erfolgt nach mehrfachen Erklärungen seiner Parteigenossen, damit
er im Wahlkampf freie Hand habe. Der Rücktritt Rottboells wird als eine
notwendige Folge angesehen, da durch Christensens Rücktritt die Voraus-
setzung für das Bestehen des sog. Kontrollministeriums fortfalle. Die Soz.
dagegen vertreten den Standpunkt, daß die Entschlüsse anderer Parteien für
sie nicht maßgebend seien; sie bestünden daher auf Staunings Verbleiben.
20. Jan. Handelsabkommen zwischen den nordischen Reichen.
(S. Schweden.)
23. Febr. Fall „Igotz Mendi“.
Der unter Befehl einer deutschen Prisenbesatzung stehende span. Dampfer
„Igotz Mendi“, Begleitdampfer der „Möve“ (s. Kriegschronik, 23. Febr.),
strandet bei stürmischem Wetter an der Nordspitze der jütischen Halbinsel.
Da das Schiff mit eigener Kraft bei dem hohen Seegang nicht wieder flott
kommen kann, erbittet der Kommandant die Unterstützung der dän. Ber-
gungsgesellschaft aus dem nahegelegenen Frederikshavn. Die dän. Regierung
verbietet jedoch jede Hilfeleistung für die in Seenot befindliche deutsche Prise.
Die Schiffbrüchigen müssen sich deshalb von den Strandrettungsbooten an
Land bringen lassen. Die Prisenbesatzung wird hierauf auf Anordnung der
dän. Regierung interniert.
In Deutschland wird das Verhalten der dän. Regierung als sehr un-
freundlich, an die Verletzung der Neutralität streifend empfunden.
Am 10. März gelingt es, den Dampfer wieder flottzumachen.
27. Febr.—5. März. (Kopenhagen.) Skandinavische Waren-
austauschkonferenz.
20. März. Der Reichstag wird geschlossen und durch kgl. Erlaß
zum 20. April aufgelöst.
22. April. Wahlen zum Folkething.
Sie ergeben folgende Zusammensetzung: 71 Anhänger des jetzigen (rad.)
Ministeriums (32 (bish. 32) Rad., 39 (31) Soz.), 69 Gegner des Ministeriums
(22 (8) Kons., 45 (40) Anhänger der Linken (Bauernpartei), 1 Erwerbs-
partei, 1 Abg. der Färberinseln). Die abgesplitterten soz. Gruppen der
„Unabh." und der „Sozialistischen Arbeiterpartei“ bleiben ohne Erfolg. Das
Ministerium Zahle behauptet also eine kleine Mehrheit. Die Wahlen finden
zum ersten Male nach dem neuen Wahlgesetz der Verfassung v. 5. Juni 1915,
as ein gemischtes Wahlsystem enthält, statt. Wahlberechtigt ist jeder Mann
und jede Frau, die spätestens am Wahltage das 29. Lebensjahr vollendet
haben. Die Anzahl der Mandate ist von 111 auf 140 erhöht. In dem
Wahlkampf haben nur innerpolitische Fragen eine Rolle gespielt, da die
Außenpolitik der Regierung allgemein gebilligt wird.
11. Mai. Wahlen zum Landsthing.
Es werden gewählt 10 Rad., 14 Soz., 10 Kons., 19 Anhänger der
Linken, 1 Abg. der Färberinseln. 18 Mitglieder sind bereits vom früheren
Landsthing gewählt worden. Das neue Landsthing besteht demnach aus
28 Regierungsanh. (12 Rad., 15 Soz., 1 Abg. d. Färberins.) und 44 Oppos.
(18 Kon., 26 Linke). Die Zahl der Sitze ist durch das neue Wahlgesetz von
54 auf 72 erhöht. Im früheren Landsthing betrug die Zahl der Regierungsanh.