Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

548 Kumänien. (Nov. 17.—Dez. 23.) Berbien. (Febr. 27.) 
17. Nov. (Jassy.) Der ukr.-rumän. Wirtschaftsvertrag wird 
ratifiziert. 
27. Nov. Das während der deutschen Besetzung gewählte Parla- 
ment wird aufgelöst. 
Durch eine weitere kgl. Verfügung werden alle gesetzgeberischen Hand- 
lungen und Arbeiten dieses Parlaments für null und nichtig erklärt. Die 
Neuwahlen für Rumänien und Beßarabien werden auf den 3. Jan. 1919 
für die Kammer, auf den 9. Jan. 1919 für den Senat festgesetzt. Wahl- 
berechtigt sind alle volljährigen männlichen und weiblichen Staatsangehörigen 
auf der Grundlage des allgemeinen gleichen und geheimen Wahlrechtes mit 
Proporz und Wahlpflicht. Das Parlament soll am 24. Jan. zusammentreten. 
Die Nichtigerklärung aller von den aufgelösten Kammern angenom- 
menen und von dem König selbst mit seiner Unterschrift gutgeheißenen Ge- 
setze ist eine offene Verfassungsverletzung, die sich der König nur unter dem 
Schutze der Verbandsmächte leisten konnte. 
30. Nov. Anschlußerklärung Siebenbürgens. (S. S. 116.) 
6. Dez. (Bukarest.) Feierlicher Einzug des Königspaares an 
der Spitze der Ententetruppen. 
19. Dez. Neubildung des Kabinetts. 
Das Präsidium und das Ausw. übernimmt wieder Bratianu. Wie 
„Progres de Lyon" meldet, gelingt Bratianu die Bildung eines Koalitions- 
ministeriums trotz des Wunsches des Königs nicht, da er sich mit den Kon- 
servativen (unter Take Jonescu), besonders in der Frage der Landverteilung 
an die Bauern, nicht einigen kann. 
23. Dez. Wahl= und Bodenreform. 
Nach einer „Havas“-Meldung werden durch einen kgl. Erlaß die 
Bodenreform und das allgemeine Stimmrecht, das die Konstituante 
1917 angenommen hat, in Kraft gesetzt. Die großen Besitztümer werden vom 
Staat zurückgekauft und in kleinen Parzellen wieder an die Bauern abgegeben. 
23. Dez. (Beßarabien.) Unbedingter Anschluß. 
Die Beßarabische Nationalversammlung, die ursprünglich die 
Vereinigung Beßarabiens mit Rumänien unter dem Vorbehalt einer weit- 
gehenden Autonomie beschlossen hat (s. S. 539 f.), verkündet die endgültige 
Vereinigung ohne Vorbehalt, da sie, wie es in dem Beschlusse heißt, über- 
zeugt sei, daß in Großrumänien für die Zukunft ein rein demokratisches 
Regime gesichert sei. 
XXIII. 
Serbien. 
27. Febr. Ministerkrise. 
Da bei der Präsidentenwahl der serb. Skuptschina, die am 26. in 
Korfu zusammengetreten ist, 54 Stimmen auf den Regierungskandidaten 
und 50 Stimmen auf den Kandidaten der Opposition enffallen, gibt infolge 
der geringen Majorität von 4 Stimmen Ministerpräsident Paschitsch die 
Demission des Gesamtkabinetts. «
	        
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